Hamburg Elbvertiefung 8.10.17 Luftfot Scheer
Foto: Scheer
Print Friendly, PDF & Email

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die letzten Klagen gegen die Fahrrinnenanpassung der Elbe abgewiesen. Das derzeit größte deutsche Verkehrsprojekt kann damit weitergeplant werden.

Geklagt hatten private Eigentümer. Sie fürchteten erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen, Uferabbrüche sowie durch einen rund 70 m hohen Leuchtturm. Das Gericht beurteilte den Fall anders: Die Planfeststellungsbehörde sei zu Recht zu der Einschätzung gelangt, dass das Ausbauvorhaben weder den Elbhang gefährde noch erhebliche Beeinträchtigungen von Gesundheit und Eigentum durch Bau- und Schiffsverkehrslärm sowie Erschütterungen drohten, argumentierten die Richter.

Damit seien beim Bundesverwaltungsgericht aktuell keine Klagen mehr gegen die Fahrrinnenanpassung anhängig, heißt es.

Die Hamburger Hafenwirtschaft begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. »Mit der heutigen Entscheidung ist das Projekt im Verfahren einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen«, sagt Norman Zurke, Hauptgeschäftsführer des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg. Nun könne in Kürze das Planergänzungsverfahren begonnen werden.

»Schon heute gehen dem Hafen mehrere hunderttausend Container jährlich an Umschlag durch die fehlende Fahrrinnenanpassung verloren«, sagte Hamburgs FDP-Chef Michael Kruse. Angesichts weiterer drohender Klagen der Umweltverbände müsse der Scholz-Senat nun endlich Ergebnisse für die 3. Planfeststellungsergänzung präsentieren. Ansonsten drohe die Fahrrinnenanpassung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben zu werden.

»Nunmehr ist endlich der Weg frei, zumindest juristisch. Auf dieses wichtige Zeichen für die Zukunftsfähigkeit des Hamburger Hafens hat man in den Zentralen der internationalen Reedereien lange gewartet. Es bleibt zu hoffen, dass die weiteren Schritte ebenfalls zeitnah erfolgen können«, sagt Christian Koopmann, Vorsitzender der  Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten (VHSS).