Die Reederei der 2011 auf dem Rhein gekenterten »Waldhof« war allein schuld an dem Unglück und erhält keinen Schadensersatz von den Eignern der »Acropolis«. Das hat das Oberlandesgericht Köln letztinstanzlich entschieden. Der Tanker war im Bereich des »Betteck« dem Großmotorschiff »Acropolis« als Bergfahrer begegnet. Kurz danach kenterte die »Waldhof« über Steuerbord. Mit der Klage war ein Betrag von rund 1,6 Mio. € (Gesamtschaden: 3,5 Mio. €) geltend gemacht worden. Begründung: Die »Acropolis« sei fehlerhaft gefahren, habe nicht in die Engstelle einfahren dürfen und sei daher für die Havarie mitverantwortlich. Das Amtsgericht Sankt Goar hatte die Klage bereits abgewiesen.
Die Abweisung der Berufung wurde damit begründet, dass der »Acropolis« keine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten sei. Nach den zum Unfallzeitpunkt geltenden Regeln hätte der Bergfahrer generell nur warten müssen, wenn das Warnsystem für Schiffe außer Betrieb gewesen wäre. Die Warntafeln hätten aber unstreitig funktioniert. Eine Begegnung sei daher trotz des Hochwassers gestattet gewesen. Zudem sei das »Betteck« keine Engstelle im Sinne der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. sche Sorgfaltspflichten verstoßen.