Der europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt, CESNI, hat 14 Standards im Bereich der Berufsbefähigungen definiert.
Der Beschluss wurde auf der jüngsten Ausschusssitzung in Prag gefasst. Aus diesem Grund werden die 14 Standards auch »Prager Standards« genannt. Sie haben Gültigkeit für die gesamte Europäische Union und die Rheinschifffahrt. Die auf der Grundlage von einheitlichen Kompetenzen und medizinischer Tauglichkeit entwickelten Standards sieht ein zugelassenes Ausbildungsprogramm oder eine Prüfung für als als Matrosen neu in das Gewerbe einsteigende Besatzungsmitglieder vor. Denn ab 2022 werde es nicht mehr möglich sein, sich ausschließlich durch Berufserfahrung bis zum Steuermann zu qualifizieren.
Folgende Standards wurden beschlossen:
- Standards für medizinische Tauglichkeit
- Befähigungsstandards für die Betriebsebene
- Befähigungsstandards für die Führungsebene
- Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
- Befähigungsstandards für das Führen von Schiffen unter Radar
- Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)
- Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Schiffen unter Radar
- Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
- Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG)
- Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
- Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
- Standards für technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
- Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
Der CESNI-Ausschuss nahm darüber hinaus den neuen europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe – ES-TRIN 2019/1 an, der die Edition 2017 ablöst. Der Ausschuss habe sich zudem mit der Annahme des neuen Arbeitsprogramms 2019-2021 und der Einrichtung einer neuen ständigen Arbeitsgruppe im Bereich der Informationstechnologien ehrgeizige Ziele gesetzt, hieß es.
Zehn Mitgliedstaaten (AT, BE, CH, CZ, DE, FR, LUX, NL, RO, SK) und ein Beobachterstaat (UKR) sowie die Europäische Kommission, die Flusskommissionen (Donau, Rhein und Sava) und von CESNI anerkannte Verbände (EBU, ESO, ETF, EDINNA, IVR, GERC und CEMT) haben an der Sitzung des Ausschusses unter Vorsitz von Lucia Luijten in Prag teilgenommen.