Bei einer routinemäßigen Schiffskontrolle eines deutschen Frachters im Bereich der Schleuse Magdeburg-Rothensee ist der Wasserschutzpolizei (WSP) Magdeburg eine alkoholisierte Matrosin ins Netz gegangen.
Die 63-jährige deutsche Matrosin habe ihre für den Schiffsbetrieb notwendigen Tätigkeiten unter Alkoholeinfluss ausgeübt, hieß es. Bei einem Alkoholtest wurde bei der Frau eine Alkoholkonzentration von 0,72 Promille festgestellt. Da sie zur diensttuenden Mindestbesatzung des Gütermotorschiffs gehört, wurde für ein Weiterfahrverbot ausgesprochen. Dieses habe seinen Bestand so lange, bis die diensttuende Besatzung den Bestimmungen über die Weiterfahrt entspreche, so die WSP Magdeburg.
Dem verantwortlichen Schiffsführer und der Matrosin droht demnach nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem jeder mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € rechnen muss.
Wenige Tage zuvor hatte die Wasserschutzpolizei während einer Schiffskontrolle in derselben Region einen 55-Jährigen Matrosen des Alkoholkonsums während der Arbeit überführt.