Mit dem heutigen Tag tritt das CLNI 2012 zur Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt, in Kraft. Künftig werden weitaus höhere Beträge bei Unfällen gezahlt.
Das neue Straßburger Übereinkommen CLNI 2012 tritt am 1. Juli in Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Serbien und Ungarn in Kraft. Belgien und Frankreich befinden sich im Ratifikationsverfahren und beabsichtigen, sich dem Übereinkommen in Kürze anzuschließen. In der Schweiz laufen noch Konsultationen.
Die CLNI 2012 unterscheidet sich vom bisherigen Übereinkommen von 1988 insbesondere durch einen erweiterten Anwendungsbereich. Es steht der Ratifikation durch alle Staaten offen, während der Anwendungsbereich der CLNI 1988 noch auf Rhein und die Mosel beschränkt war. Im neuen Übereinkommen werden die allgemeinen Haftungshöchstsummen deutlich erhöht, um damit unter anderem die Inflation der letzten Jahrzehnte auszugleichen.
Zusätzlich wurde ein spezifischer Artikel mit höheren Haftungshöchstsummen für Schäden, verursacht durch Gefahrgut, eingeführt. Die Haftung für Schäden bei der Personenbeförderung wurde gleichzeitig um 66% angehoben. Außerdem wurde der Mindesthaftungsbetrag von bisher 720.000 SZR* auf 2 Mio. SZR angehoben.
* Sonderziehungsrechte (SZR bzw. XDR). 1 XDR = 1,2038 €