Wie erwartet verlängert der Bund das Motoren-Förderprogramm für Binnenschiffe ab Januar 2020 um ein weiteres Jahr. Einige Verbesserungen gibt es, andere sollen folgen
Damit neue Motoren förderfähig sein können, mussten sie bisher alle Grenzwerte des ZKR II Standards um 30% übererfüllen. Künftig müssen neue Motoren einen NRMM-Grenzwert um 5% und eine weitere Norm um 10% übererfüllen. Um dies abzufedern, steigen mit der Neuauflage des Motoren-Förderprogramms in diesem Jahr die Fördersätze pro kW. Außerdem werden die Pauschalen für den Ein- und Ausbau der Aggregate erhöht.
Für den Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) ist das ein wichtiges Signal, um die Schadstoffbilanz weiter zu verbessern und Innovationen im Schiffbau anzuschieben, teilte der Verband mit. Das Bundesverkehrsministerium sei dabei dem vom Gewerbe geforderten technologieoffenen Ansatz gefolgt.
So werden alle Motoren per Definition als »emissionsärmer« und damit förderfähig anerkannt, die entweder Erdgas (LNG), Flüssiggas (LPG), Wasserstoff oder Methanol nutzen oder auch Teil von elektrischen sowie diesel- und gaselektrischen Antrieben sowie von Hybridantrieben sind. Außerdem bezuschusst der Bund künftig Maßnahmen zur Schadstoffminderung, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Lärmminderung. Deutliche Verbesserungen wird es nach Angaben des BDB auch beim Antragsverfahren geben, indem bei der Nachrüstung von Katalysatoren und Partikelfiltern zunehmend mit Pauschalen gearbeitet werden soll.
Der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Frühjahr angekündigte »große Wurf«, der Fördersätze von bis zu 80% der Investitionssumme vorsehen könnte, ist allerdings frühestens ab 2021 zu erwarten. Denn für eine grundlegende Neufassung des Förderprogramms muss zuvor eine Genehmigung in Brüssel bei der EU-Kommission (Notifizierung) eingeholt werden.
BDB-Präsident Martin Staats zeigt sich dennoch fürs Erste zufrieden. Maßnahmen zur Schadstoffminderung und zur Neumotorisierung der Flotte seien äußerst kostenintensiv. »Das klein- und mittelständisch strukturierte Schifffahrtsgewerbe ist auf Unterstützung angewiesen.«
Auch VSM und VBW verweisen darauf, dass das Ministerium einige der Vorschläge aufgegriffen habe, die von den beiden Verbänden gemeinsam mit dem BÖB und dem BDS im vergangenen Jahr erarbeitet worden seien. Dies betreffe vor allem Förderpauschalen für die Nachrüstung mit Abgasnachbehandlungssystemen und die Erhöhung der Fördersätze für elektrische Antriebe um zehn Prozentpunkte. Darüber hinaus gebe es eine moderate Erhöhung der Förderpauschalen für Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen und angepasste Einbaupauschalen.
Doch trotz der Erhöhung um rund 10 €/kW bleibe die Motorenförderung mit 37 €/kW deutlich hinter dem zurück, was die Verbände für notwendig erachten, monieren VSM und VBW. Unter dem EU-Förderregime der »Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung« (AGVO) sei durchaus mehr an Förderung möglich gewesen, heißt es. »Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass neben den Bemühungen für ein weitreichenderes Förderprogramm ab 2021 als Plan B weiter an einer Novelle der jetzigen Förderrichtlinie gearbeitet wird«, erklärte Ragnar Schwefel, Leiter des Berliner Büros des VSM.
Das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) hatte im Sommer 2019 im Auftrag des Ministeriums eine Studie zur »Modernisierung von Küsten- und Binnenschiffen« an Planco (Essen) vergeben. Dabei sollen »ökonomisch und ökologisch wirksame Anreize« für Schifffahrtsunternehmen identifiziert werden. Auch der beihilferechtliche Rahmen soll geprüft werden. Der bewilligte Zeitrahmen endete mit dem Jahreswechsel – die Ergebisse liegen nach Angaben des DMZ aber noch nicht vor.