Laut einer Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts haben die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) die Rechte von Swissterminal verletzt. Vorausgegangen war eine Beschwerde des Terminalbetreibers.
Das Bundesgericht hebt den gegenteiligen Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft als Vorinstanz auf. Damit könnte sich die Realisierung des umstrittenen Großrojektes eines trimodalen Terminals »Gateway Basel Nord« weiter verzögern.
Die Schweizerischen Rheinhäfen hatten auf öffentliche Ausschreibungen des Projekts verzichtet und der privaten Swissterminal AG, die heute ebenfalls im Rheinhafen in Kleinhüningen tätig ist und diesen Standort infolge der Kündigung durch die SRH 2029 verlieren wird, die Ausfertigung einer beschwerdefähigen Verfügung zum Verzicht auf die Ausschreibungen verweigert. Swissterminal führte dagegen Beschwerde.
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft stellte sich mit Entscheid vom 20. Februar 2019 hinter die Rheinhäfen und wies die Swissterminal-Beschwerde ab. Daraufhin zog Swissterminal vor das Bundesgericht. Mit Entscheid vom 21. Januar 2020 hat das Bundesgericht die Beschwerde nun gutgeheißen und den Entscheid der Vorinstanz aufgehoben. Seit Januar ist der internationale Containerterminalbetreiber DP World mit 44% am Aktienkapital der Swissterminal Holding AG beteiligt.