Luxemburg hat als erster Staat die Urkunde zur Ratifizierung der Änderungen des CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) hinterlegt.
Damit sei der erste Schritt zur Gewährleistung des Schutzes der Luftqualität durch Vorschriften zum Entgasen von Binnenschiffen getan, heißt es. Die Änderung tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde in Kraft.
Die Ratifizierungsurkunde wurde von Botschafter Stefan Müller, Ständiger Vertreter des Großherzogtums Luxemburg beim Europarat, hinterlegt. Die Hinterlegung erfolgte beim Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), Bruno Georges, dem Verwahrer des Übereinkommens, in Anwesenheit der Exekutivsekretärin des CDNI, Katrin Moosbrugger.
Die Änderung folgt dem Verursacherprinzip und hat den Schutz der Luft vor schädlichen gasförmigen Rückständen zum Ziel. Diese Rückstände stammen von bestimmten auf den Schiffen geladenen Flüssiggütern (aufgeführt in einer Liste), die vor Aufnahme der nächsten Ladung entsorgt werden müssen.
Die sechs Mitgliedsstaaten des CDNI haben die neuen Vorschriften verabschiedet, um die notwendigen Verfahren und Einrichtungen zur Annahme und Behandlung dieser gasförmigen Rückstände zu schaffen.
Demnächst soll eine Webseite zu diesen neuen Bestimmungen und ihrer Umsetzung mit allen relevanten Informationen online gestellt werden.