Der Bundestag macht den Weg frei für eine beschleunigte Planung bei wichtigen Verkehrsvorhaben. Auch fünf Wasserstraßen-Projekte sind mit dabei
Das »Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz« zielt darauf ab, für insgesamt 14 Infrastrukturprojekte im Bereich Bahn und Wasserstraßen künftig per Gesetz und nicht mehr per Verwaltungsakt Baurecht zu erlangen. Es entscheidet also der Bundestag und nicht eine Behörde. Damit einher geht eine Einschränkung der Klagemöglichkeiten, ausdrücklich soll aber die Öffentlichkeit frühzeitig und ausreichend beteiligt werden.
Beim sogenannten Planungsbeschleunigungsgesetz geht es darum, Planung und Investitionen für Ersatzneubauten auf Straße und Schiene zu beschleunigen. Sie sollen zum Teil gänzlich von der Genehmigungspflicht befreit werden. Außerdem will der Bund die Kommunen finanziell entlasten.
Das Bundesverkehrsministerium hatte in einem ersten Entwurf des Maßnahmengesetzes zunächst fünf Projekte aufgelistet, dann hatten im Bundesrat die Länder weitere Wünsche angemeldet, so dass es jetzt um insgesamt 13 Positionen auf der Liste geht. Darunter sind auch fünf Baumaßnahmen an den Wasserstraßen:
• die Fahrrinnenanpassung der Außenweser,
• die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins,
• die Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
• die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals sowie
• den Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl einschließlich Ersatzneubauten der »Großen Schleusen« sowie der Brückenhebung.
»Dringende Maßnahmen können so schneller geplant und gebaut werden«, sagt Bundesverkehrsminister Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Konkret soll das Verfahren ähnlich ablaufen wie das Planfeststellungsverfahren. Alle Umweltprüfungen werden ohne Abstriche vorgenommen. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit zur frühzeitigen Stellungnahme. Ein Erörterungstermin ist sogar zwingend vorgesehen. Nach Prüfung aller zulassungsrelevanten Vorschriften und Aufnahme aller Einwendungen wird ein Abschlussbericht erstellt und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Die ausgewählten Wasserstraßenprojekte sind im Bundeswasserstraßenausbaugesetz als »Vordringlicher Bedarf mit zusätzlicher Ausweisung einer Engpassbeseitigung« eingestuft, deren beschleunigte Umsetzung für die Volkswirtschaft von besonders hohem Interesse ist. Zudem weisen sie nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ein sehr hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) auf. So kommt die Abladeoptimierung Rhein auf einen NKV von 30,7, der Untermain auf 27,6, die Weservertiefung auf 11,4 und der NOK auf 8,8.
Auch das Projekt zur Querschnittserweiterung des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und der Ersatzneubau der »Großen Schleusen« sowie die geplante Brückenanhebung bei Ersatzneubauten erreicht ein hohes Nutzen-Kostenverhältnis von 3,6. Zudem sei im Projekt ein maßgeblicher und dringender Anteil an Ersatzinvestitionen enthalten.
Krischan Förster