Die gewerbliche Schifffahrt auf Schweizer Seen und Flüssen soll sauberer werden. Der Schweizer Bundesrat hat jetzt entsprechende Vorschriften verschärft. Für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe gelten ab dem 1. April 2020 strengere Abgasvorschriften. Der Grenzwert für Stickoxide (NOx) wird so stark gesenkt, dass der Einbau von Katalysatoren erforderlich wird, wie sie bei Lkw bereits üblich sind.
Der Bundesrat hat dafür eine Teilrevision der Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) beschlossen. Damit erreicht die Schweiz das gleiche Schutzniveau wie die EU. Diese hat Anfang 2020 neue Grenzwerte für Abgasemissionen und den Partikelausstoß (NRMM) in Kraft gesetzt. Für die internationale Rheinschifffahrt gelten seit Jahresbeginn die gleichen Regeln. Neu ist in der EU außerdem die Partikelfilterpflicht für größere Motoren – diese ist laut Mitteilung des Bundesrates in der Schweiz bereits seit 2007 für alle Motoren in Kraft.
Schiffsmotoren, die in der Schweiz bereits zugelassen oder in Betrieb sind, fallen unter den Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben werden. Für den Einbau von Dieselmotoren ohne Abgasnachbehandlungssystem gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.