Covid-19 – diese Abkürzung bestimmt seit einiger Zeit auch die Binnenschifffahrt in den Niederlanden. Der von der Regierung als »vitaler Sektor« klassifizierte Transportweg muss auch in Krisenzeiten funktionieren. Krisenmaßnahmen sollen dabei helfen
Auch wenn die Schiffsanläufe in den ARA-Häfen sich vorübergehend etwas reduzieren, muss der Transport von flüssigen und festen Stoffen ins Hinterland, auch nach Deutschland, aufrecht erhalten werden. Die Vorgaben der Regierung für das Zusammenleben an Land können in den Betriebsabläufen nicht 1:1 umgesetzt werden. Dennoch haben die Ministerien sowie die für die Sicherheit an Bord und auf den Wasserstraßen zuständigen Behörden Verhaltensregeln festgelegt, die zu befolgen sind.
BLN-Schuttevaer, der größte Interessenverband der niederländischen Binnenschifffahrt, bietet seinen Mitgliedern sowie allen in den Niederlanden agierenden Schiffsbesatzungen umfassende Hilfen in diesen Krisenzeiten an. Fragen zu erkrankten Besatzungsmitgliedern sind ebenso im Detail beantwortet wie zum Leben an Bord, auch mit Mitarbeitern von Häfen und Behörden. Klar formuliert lautet die erste und wichtigste Regel: Abstand halten.
Der notwendige Austausch von Informationen und Dokumenten beim Laden und Löschen soll, so die Empfehlung, möglichst nicht in persönlichem Kontakt erfolgen. Stattdessen wird auf die möglichen Alternativen hingewiesen, bis hin zum Austausch durch temporäre »Postfächer«, beispielsweise in Form von Rucksäcken an den Steigern und Stegen. Auch der Austausch via Mail ist als mögliche Alternative geregelt, dazu sind aber Detailabsprachen per Telefon nötig.
»Jetzt vermisse ich, dass man die Formulare nicht online am Rechner ausfüllen kann«, beklagt ein Binnenschiffer, der seinen Namen hier nicht lesen möchte. Für Besuche an Bord, die zwar nach Möglichkeit gänzlich unterbleiben sollen, bietet BLN-Schuttevaer eine zweisprachige druckfähige Vorlage, die jeder Schiffsführer für sein Schiff nutzen sollte. Einzelheiten der Ship/Shore-Regelungen sind online unter »www.bln.nl« zu finden. Inspekteure, die im Auftrag der Ministerien unterwegs sind, können nach wie vor an Bord kommen, haben sich aber den üblichen Verhaltensregeln anzupassen.
Der von der ZKR gefasste Beschluss über Fahrdokumente wurde für die Niederlande entsprechend angepasst. Demnach bleiben alle am 15. März 2020 noch gültigen Zertifikate, Erklärungen und sonstigen Dokumente vorerst gültig. Dies betrifft alle Unterlagen, die auf den einschlägigen Regelwerken (ROSR, RSP und RPR) basieren. Dadurch soll verhindert werden, dass Probleme entstehen, weil Inspektionen nicht mehr durchgeführt werden können. Das gilt auch für die »Rheinreise-Erklärung«. Es muss auch zunächst keine neue Erklärung beantragt werden.
ADN-Scheine bleiben gültig
Auf Antrag von Koningklijke BLN-Schuttevaer und des CBRB hat das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Umwelt inzwischen Maßnahmen im Hinblick auf die Probleme ergriffen, die sich aus dem Auslaufen von ADN-Scheinen und der Scheine als Sicherheitsberater ergeben würden, die aufgrund der Corona-Krise nicht mehr rechtzeitig verlängert werden können.
Normalerweise muss innerhalb des Zeitraums von einem Jahr vor Ablauf des Fünf-Jahres-Zertifikats ein Auffrischungskurs besucht und ein Abschlusstest bestanden werden. Die Kurse und Prüfungen wurden wegen des Corona-Virus eingestellt. Insofern wird eine entsprechende Verlängerung gewährt, so dass der Transport gefährlicher Stoffe auf Binnenwasserstraßen möglich bleibt.
Neben dem Betrieb der Infrastruktur und der Gültigkeit von Zeugnissen und Bescheinigungen hat der ZKR-Beschluss vom 23. März auch Maßnahmen für die Freizügigkeit der Besatzungen zum Gegenstand. Entsprechende Vorlagen für Bescheinigungen für die Besatzungsmitglieder stehen bei BLN-Schuttevaer zum Download bereit. Allerdings dürften nationale Regelungen damit nicht zu überwinden sein. Auch in den Niederlanden gibt es Probleme mit dem Besatzungswechsel aus bestimmten Ländern in Osteuropa.
Die Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein bleibt auch in Corona-Zeiten aufrecht erhalten. Am Oberrhein sind allerdings seit dem 1. /2. April die Schleusen zwischen Kembs und Iffezheim zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens außer Betrieb. Die Revierzentralen und Meldestellen am Rhein bleiben hingegen durchgehend in Betrieb.
Für niederländische Binnenschiffer (Partikuliere) gibt es von verschiedener Seite weitere, auch finanzielle Corona-Reglungen. Versicherungen passen ihre Schiffspolicen an, wenn Schiffe stilliegen. Ob die Elternbeiträge von den Schifferkinder-Internaten, die inzwischen geschlossen sind, zurückgezahlt werden, will BLN-Schuttevaer noch klären.
Für das Bordpersonal gelten spezielle Regelungen für »Arbeitszeitverkürzungen« mit spezifischen Bedingungen. Auch kommt der niederländische Fiskus den Binnenschiffern durch die Stundung fälliger Steuern entgegen. Säumniszuschläge fallen auf Antrag weg. Förderprogramme mit Zuschüssen oder Darlehen, die für Selbstständige beschlossen wurden, gelten auch für Binnenschiffer.
Seitens der Banken gibt es unterschiedliche Ansätze, um die durch die Coronakrise entstehenden finanziellen Engpässe bei Schiffseignern zu überwinden. Tilgungsfreistellungen sind das erste Mittel, auch über Zinsbefreiungen bis zu sechs Monaten wird verhandelt, bestätigen Banker.
Zudem gilt auch für Binnenschiffe aus den Niederlanden: Schiffe oder schwimmende Geräte, die im Besitz eines gültigen CvO- oder Tonnage-Zertifikats sind, das in Deutschland ausgestellt wurde und nach dem 15. März ausläuft und dessen Erneuerung oder Verlängerung auf der Grundlage der aktuellen COVID-19-Pandemie nicht möglich ist, können ihre Arbeiten auch nach dem Ablaufdatum fortsetzen. Da der CvO auf Antrag ohne Inspektion auf ein Jahr verlängert werden kann, sei zu erwarten, dass Sicherheit und Flexibilität angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation nicht gefährdet werden, heißt es. »Die GDWS wird gebeten, die Wasserschutzpolizei in geeigneter Weise zu informieren«, heißt es seitens BLN.
Hermann Garrelmann