Die Rheinschifffahrtspersonal-Verordnung hat seit Jahrzehnten Bestand. Aufgrund von stetigen technischen Entwicklungen der Binnenschiffe gilt sie mittlerweile jedoch als überholt
Für das Befahren des Rheins richtet sich die Zahl der vorgeschriebenen Besatzung nach der Schiffslänge. Die Ausstattung des Schiffes findet hier keine Berücksichtigung, wenngleich sie einen starken Einfluss auf die Navigation der Einheiten hat.
Im Januar ist die sogenannte TASCS (Towards a Sustainable Crewing System)-Studie abgeschlossen worden, die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben worden war. Ziel der Erhebung war es herauszufinden, welche Aufgaben an Bord einen Binnenschiffes zu verrichten sind und wie stark die Besatzungsmitglieder durch die jeweiligen Aufgaben beansprucht werden.
Anhand der Ergebnisse der Studie soll nun eine neue Besatzungsverordnung entwickelt werden. Die Bestimmung der Mindestbesatzung soll zwar auch weiterhin über die altbewährten Besatzungstabellen erfolgen, nur die Schiffslänge dafür in Betracht zu ziehen, genügt aber wohl künftig nicht mehr, wie sich in den verschiedenen Gremien abzeichnet.
Vielmehr sollen die Tabellen flexibler gestaltet werden und wesentlich mehr Faktoren einbeziehen. Insbesondere die vorhandene technische Ausstattung solle mehr berücksichtigt werden, so der Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt (BDB). Eine hochwertige technische Ausstattung könne zu dem Ergebnis führen, dass die Mindestbesatzung reduziert werden könnte, ohne die erforderliche Sicherheit zu beeinträchtigen.
Die EU-Richtlinie 2397/2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt muss bis zum 17. Januar 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, so die Vorgabe. Die mache eine Neuordnung der Ausbildung zum Binnenschiffer erforderlich, sagt der BDB. Derzeit dauert die Ausbildung drei Jahre, nach erfolgreichem Abschluss ist man qualifizierter Binnenschiffer. Die EU-Richtlinie hingegen ermöglicht eine zweijährige Ausbildung zu der nautischen Qualifikation »Matrose«, nach drei Jahren erhält man dann die nautische Qualifikation »Schiffsführer«.
Aktuell werden Vorschläge über die Anpassung der Besatzungsverordnung diskutiert. Ein arbeitgeberseitiger Vorschlag, der zwei duale Ausbildungsberufe im Bereich der Binnenschifffahrt vorsieht, wurde nach BDB-Angaben positiv aufgefasst. Demnach würde man nach erfolgreicher dreijähriger Ausbildung mit dem Berufsabschluss »Steuermann« und nach dreieinhalb-jähriger Ausbild mit der Berufsbezeichnung »Schiffsführer« enden.