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Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat beschlossen, zum 1. Dezember 2021 die elektronische Meldepflicht auf alle Fahrzeuge und Sondertransporte auszuweiten, die unter § 12.01 Nummer 1 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) fallen. Folgende Kategorien fallen in Zukunft unter die ausgeweitete Meldepflicht auf dem Rhein:

• Fahrzeuge, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN unterliegt

• Fahrzeuge mit einer Länge über 110 m

• Kabinenschiffe

• Seeschiffe

• Fahrzeuge mit einem LNG-System an Bord

• Sondertransporte nach § 1.21.

Elektronisches Melden trage zu einer erheblichen Verringerung des Verwaltungsaufwands bei, da die Nutzung von Sprechfunk weitgehend reduziert werde, heißt es. Außerdem entfalle bei den zuständigen Behörden die manuelle Eingabe der Daten, die aktuell noch über Sprechfunk übermittelt würden, erklärt die ZKR. Und schließlich werde dieser Beschluss auch die Sicherheit der Schifffahrt erhöhen, da die Informationsübermittlung verlässlicher werde.

Die ZKR eine spezielle Internetseite mit dem Titel »Elektronisches Melden (ERI)« eingerichtet. Diese wurde nun aktualisiert und enthält sämtliche Referenzdokumente und häufig gestellte Fragen (FAQ) in den drei Amtssprachen der ZKR, als Auskunft und Orientierung für das gesamte Gewerbe: https://eri.ccr-zkr.org.