In Baden-Württemberg brauchen Binnenschiffer, die sich länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, keinen Corona-Test mehr vorweisen.
Diese Neuerung geht aus den überarbeiteten Einreise-Quarantäne-Bestimmungen des Landes hervor, die am 18. November in Kraft getreten sind. Sie gelten bis Ende des Monats.
Demnach wird für international tätige Binnenschiffer nach ihrer Einreise nach Baden-Württemberg nun keine zehn-tägige Quarantäne mehr verhängt, selbst wenn sie keinen negativen Corona-Test nachweisen können. Voraussetzung dafür sei, dass die Besatzung von Binnenschiffen Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergreife. Insbesondere sollte auf nicht notwendige Landgänge verzichtet werden.
Grundsätzlich gilt in Baden-Württemberg die Regel, dass sich einreisende Personen, die sich zuvor zehn Tage lang in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Ausgenommen sind seit vergangener Woche Beschäftigte, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keine Corona-Symptone wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust feststellen.