Die Binnenschifffahrt in Deutschland hat 2019 wieder mehr Güter befördert. Um die Sicherheit auf Rhein und Mosel zu erhöhen, werden zudem einheitliche Bußgelder angeregt
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 205,1Mio.t Güter auf den deutschen Flüssen und Kanälen befördert. Dies entspricht einem Plus von 3,6% gegenüber dem Vorjahr (197,9Mio.t). Die Verkehrsleistung stieg von 46,9Mrd.tkm (Tonnenkilometer) auf 50,9Mrd.tkm (+8,6%). Damit sei ein deutlicher Erholungseffekt zu erkennen, konstatiert der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) in seiner jährlichen Statistik. Die Transportwerte aus dem Jahr 2017 (222,7Mio. t; 55,5Mrd.tkm) seien allerdings nicht wieder erreicht worden.
Rhein bleibt unangefochtene Nr. 1
Auch 2019 war das Rheingebiet mit 175,6Mio.t Gütern (+6,1% gegenüber 2018) wieder das tonnagestärkste Fahrtgebiet. Auf den Niederrhein entfielen dabei 158,1Mio.t.
Einige andere Fahrtgebiete konnten besonders hohe Zuwächse gegenüber dem Jahr 2018 verzeichnen: Der Neckar mit 5,6Mio.t (+22,7%), der Main mit 16,8Mio. t (+20,8%) sowie die deutsche Donau mit 4,7Mio.t (+20,5%) legten um mehr als ein Fünftel zu. Größere Verluste gab es hingegen auf den Berliner Wasserstraßen (2,8Mio.t; -14,1%), im Wesergebiet (7,0Mio.t; -11,2%), auf der Mosel (7,9Mio.t; -11,1%) und im Elbegebiet (15,2Mio.t; -10,1%).
»Erze, Steine, Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse« waren mit 54,8Mio.t (+5,5%) die größte Gütergruppe, gefolgt von »Kokerei- und Mineralölerzeugnissen« mit 38,1Mio.t und »Kohle, rohes Erdöl, Erdgas« mit 23,3Mio.t (-11,1 %). Die Containerbeförderung auf deutschen Wasserstraßen sank hingegen auf 2,27Mio. TEU (2018: 2,37Mio. TEU).
Einheitliche Bußgelder?
Um die Sicherheit auf Rhein und Mosel zu erhöhen, schlagen die Zentralkomission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und die Moselkommision einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf den beiden Flüssen vor.
Der sogenannte Bußgeldkatalog hat zum Ziel, durch eine einheitliche Auflistung der zu verhängenden Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die auf dem Rhein und auf der Mosel geltenden Polizeiverordnungen die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt zu erhöhen und zur Vereinheitlichung des Schifffahrtsrechts beizutragen. Die beiden Flusskommissionen seien sich der Tatsache bewusst, dass sich die Verfolgung und Ahndung der Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnungen nach innerstaatlichem Recht ihrer Mitgliedstaaten richte und dort zum Teil sogar die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte bestehe, in deren Unabhängigkeit nicht eingegriffen werden könne. Daher sei der Vorschlag als Empfehlung zu verstehen.