In der Binnenschifffahrt gelten ab dem 1. August neue Ausbildungsverordnungen. Sie wurden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung neu gefasst.
Transportieren von Gütern, Befördern von Personen, Planen von Reisen, Steuern und Navigieren von Fahrzeugen, Überwachen von Betriebsabläufen, Instandhalten von Schiffskörpern oder Handeln in Notfallsituationen – Fachkräfte in der Binnenschifffahrt müssen über ein sehr breites Spektrum an Kompetenzen verfügen. Mit zwei neuen Ausbildungsordnungen wird diesen vielfältigen Anforderungen nun Rechnung getragen.
Sie gelten für Binnenschiffer auf der Betriebsebene mit den Schwerpunkten Frachtschifffahrt und Personenschifffahrt sowie für Binnenschifffahrtskapitäne auf der Führungsebene. Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen seien die Regelwerke neu verfasst worden, teilte das BIBB mit. Beide treten zum 1. August in Kraft.
Dabei zeichnen sich die ersten beiden Ausbildungsjahre durch eine Vielzahl an gemeinsamen Inhalten aus, wie zum Beispiel dem Einsetzen von Fahrzeugausrüstung, dem Be- und Entladen von Binnenschiffen sowie instand haltenden und qualitätssichernden Maßnahmen. Schwerpunkt des letzten Ausbildungsjahres zum/zur Binnenschiffer/-in ist das Instandsetzen von mechanischen Anlagen und Schiffsmotoren, während der zweite Teil der dreieinhalbjährigen Ausbildung zum/zur Binnenschifffahrtskapitän/-in durch Nautik und Schiffssteuerung geprägt ist.
Die beiden Ausbildungsordnungen enthalten zudem die modernisierten und für alle neuen Ausbildungsberufe verbindlichen Mindestanforderungen für die Bereiche »Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht«, »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit«, »Umweltschutz und Nachhaltigkeit« sowie »Digitalisierte Arbeitswelt« – die sogenannten Standardberufsbildpositionen.
Angestoßen wurde die Modernisierung der beiden Ausbildungsberufe unter anderem durch eine Rechtsänderung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt auf EU-Ebene. Seit Januar 2022 gelten neue Voraussetzungen für Besatzungsdienstgrade und Binnenschiffsführerpatente, die nun in nationales Recht umgesetzt werden.
Bundesweit werden den Angaben zufolge jährlich knapp 400 Fachkräfte über alle Ausbildungsjahre hinweg ausgebildet. Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Geprüften Binnenschiffermeister/-in oder Staatlich geprüfte/-n Techniker/-in Schiffsbetriebstechnik zu absolvieren.
Die modernisierten Ausbildungsordnungen und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen eine bestehende Regelung aus dem Jahr 2005 ab.