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In Folge der langanhaltenden Streiks in Frankreich kommt es zu Störungen im Güterverkehr. EBU und ESC fordern ein Eingreifen der Europäische Kommission.

Die Binnenschifffahrt ist seit Beginn der Streiks in Frankreich sowohl auf dem Rhein als auch auf den französischen Wasserstraßen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Aufgrund dieser immer noch andauernden Situation sehen sich die auf diesen Wasserstraßen fahrenden Binnenschiffseigner und -betreiber mit Blockaden an den Schleusen konfrontiert. Diese haben schwerwiegende Folgen in Form von Verspätungen und zusätzlichen Kosten.

Dies führt zu einer zunehmenden Unzuverlässigkeit des Sektors gegenüber seinen Kunden, was European Barge Union (EBU) und European Shippers‘ Council (ESC) veranlasst hat, sich an die Europäische Kommission zu wenden. Die Eu soll Frankreich auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß gegen den freien Warenverkehr zu beenden.

ESC und EBU besorgt über derzeitige Situation

Für beide Organisationen ist der freie Warenverkehr von überragender Bedeutung. »Obwohl der freie Warenverkehr keine ›absolute Freiheit‹ ist, sollte er unserer Meinung nach so weit wie möglich garantiert werden. Die derzeitige Situation in Frankreich macht uns große Sorgen. Die Maßnahmen der Rheinkommission gegenüber den französischen Behörden haben bisher nur begrenzte Ergebnisse gebracht. Außerdem wird eine Reihe von Schiffen auf der Rhône daran gehindert, zwischen zwei Schleusenkomplexen zu fahren. Diese Situation hat erhebliche negative Folgen, insbesondere viele zusätzliche Kosten, für die europäische Wirtschaft, aber auch große Unannehmlichkeiten für die betroffenen Besatzungen«, teilen Godfried Smit und Theresia Hacksteiner, die Generalsekretäre von ESC und EBU in einer gemeinsamen Mitteilung mit.

In der Konsequenz bedeute dies, dass Maßnahmen, die den freien Warenverkehr behindern, in ihrer Dauer und ihren Auswirkungen begrenzt werden sollten.

Sie verweisen auf das Urteil (C-265/97), in dem der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, gegen ein Verhalten von Privatpersonen vorzugehen, das die Wirksamkeit der Gemeinschaftsvorschriften tatsächlich untergräbt. Der Sachverhalt zeige, dass es sich um eine Verletzung des freien Warenverkehrs durch die öffentliche Hand handelt, wenn diese über einen langen Zeitraum hinweg systematisch nicht gegen schwerwiegende und offensichtliche Handlungen von Privatpersonen vorgeht, so die beiden Organisationen.

Im Einklang mit diesem Urteil wandten sie sich an die Europäische Kommission, um Frankreich aufzufordern, den Verstoß gegen den freien Warenverkehr zu beenden.

Über EBU und ESC

Die European Barge Union (EBU) vertritt das Binnenschifffahrtsgewerbe in Europa. Ihre Mitglieder sind die nationalen Verbände der Binnenschiffseigner und -betreiber von neun europäischen Binnenschifffahrtsländern (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Rumänien und Schweiz). Außerdem vertritt er die Interessen einer Reihe internationaler Organisationen, die sich mit der Binnenschifffahrt und dem Kurzstreckenseeverkehr befassen.

Der European Shippers‘ Council (ESC) wurde 1963 gegründet, um die logistischen Interessen von Herstellern, Einzelhändlern und Großhändlern, zusammenfassend als Verlader bezeichnet, bei allen Verkehrsträgern zu vertreten.

ESC-Mitglieder sind nationale Verladeräte, wichtige europäische Warenhandelsverbände und Unternehmensmitglieder. Der European Shippers‘ Council vertritt die Güterverkehrsinteressen von mehr als 75.000 Unternehmen, sowohl von KMU als auch von großen multinationalen Unternehmen. Auf internationaler Ebene arbeitet der ESC eng mit der Asian Shippers‘ Alliance (ASA) und der American Association of Exporters and Importers (AAEI) zusammen, die zusammen die Global Shippers‘ Alliance (GSA) bilden.