Aus 1 mach 3, so soll es bei der künftigen Förderung der Binnenschifffahrt laufen. Das bislang bekannte Motorenprogramm wird also gesplittet. Schadstoffarme Antriebe sind dann nur noch ein Teil, die Nachrüstung von Bestandsmotoren mit emissionsverringernden Technologien soll separat über eine zweite Richtlinie bezuschusst werden.
Und aus einem dritten Topf kommt Geld für ein ganzes Potpourri von Maßnahmen, die geeignet sind, neue Verkehre zu erschließen und Transporte dauerhaft aufs Binnenschiff zu verlagern. Darunter fallen bauliche Veränderungen am Schiff wie auch die Beschaffung neuer Ausrüstung wie Bordkrane oder die Digitalisierung.
Das Wichtigste zuerst: Die Förderung wird fortgesetzt. Allen kritischen Stimmen zum Trotz ist das Bundesprogramm eine Erfolgsgeschichte geworden. Es wurde über die Laufzeit nicht nur von ursprünglich 5 Mio. € auf zuletzt 50 Mio. € im Jahr aufgestockt, sondern durchaus auch nachgebessert.
Als in der ersten Runde ausschließlich Elektrifizierungsprojekte aus der Fahrgastschifffahrt vom Geldsegen profitierten, wurde anschließend das Budget aufgeteilt, um auch die Güterschifffahrt zu beteiligen. Und noch unter der alten Richtlinie waren in einem letzten Aufruf für 2023 ausschließlich Maßnahmen zur Abgasreduzierung ausgelobt worden.
Künftig wird die Förderung bunter – aber wird sie auch besser? Das EU-Recht macht Änderungen nötig, weil die Umweltvorgaben im Rahmen des »Green Deal« auf das Ziel »Zero Emissions« ausgerichtet werden. Doch wenn es ums Förderrecht geht, speziell das europäische, wird es ohnehin kompliziert.
Daher die neuen Programme. Eines wurde in Brüssel bereits notifiziert und kann wie geplant am 1. Januar in Kraft treten. Ein zweites, das ohne EU-Genehmigung auskommt, befindet sich in Berlin noch in der Ressort-Abstimmung, sollte aber nach Lage der Dinge ebenfalls rechtzeitig vorliegen. In beiden Fällen werden die maximal möglichen Zuschüsse allerdings reduziert – von 80 % auf künftig 70 %.
Bleibt die Emissionsreduzierung an Bestandsmotoren, also die Abgasnachbehandlung. Die drohte zunächst ganz aus dem Förderrahmen herauszufallen, soll jetzt aber doch fortgeführt werden, wenn auch gekappt auf 300.000 € je Unternehmen und Jahr. Das ist der Wermutstropfen, allerdings die Voraussetzung, um Konflikte mit den EU zu vermeiden.
Unter dem Strich sind das gute Nachrichten, weil die für eine Modernisierung der Flotte unverzichtbare Unterstützung des Bundes weiter gewährt wird und sogar neue Förderaspekte hinzukommen. Ein grundlegender, struktureller Nachteil wird damit leider nicht behoben: Das Geld landet in der Regel bei den investitionsstarken Großen der Branche, nur selten bei den Partikulieren, die noch immer mit Abstand die meisten Schiffe betreiben. Da müsste vielleicht noch einmal nachgesteuert werden.