Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Musterbedingungen für die Flusskasko-Versicherung überarbeitet.
Die neue Struktur sieht neben der Kasko- und Haftpflichtdeckung weitere optionale Deckungsbausteine unter anderem für Ertragsausfall, persönliche Gegenstände und an Bord mitgeführte Fahrzeuge vor.
Eine »Minenklausel« versichert das Schiff zusätzlich gegen Schäden durch Kriegswerkzeuge wie Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg. Die neuen Bedingungen seien »einfacher, klarer und bedarfsgerechter«, so die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. »Mit dem modularen Aufbau kann jeder Schiffseigner sein Schiff maßgeschneidert versichern.«
Sturmschäden werden Teil der Flusskasko-Police
In der Kaskoversicherung gehören in der neuen Fassung auch Sturmschäden zu den benannten Gefahren, die zuvor nur teilweise als höhere Gewalt versichert gewesen seien, heißt es. Ebenso neu sei, dass auch Verbrauchsmittel wie Kraftstoffe und Öle gegen alle benannten Gefahren versichert sind.
Deutschland ist zusammen mit den Niederlanden das bedeutendste Binnenschifffahrtsland in Europa. Die deutsche Flotte erbringt laut GDV mit rund 4.000 Binnengüterschiffen rund ein Drittel der Transportleistungen auf europäischen Flüssen und Kanälen. (mph)