Ende Juli führten Zoll und Polizei eine zweitägige Großkontrolle auf dem Rhein durch. Dabei stellten sie nur eine begrenzte Anzahl an Verstößen fest.
Insgesamt wurden zwölf Binnenschiffe und 145 Menschen kontrolliert.
Die gemeinsame Kontrollaktion fand am 30. und 31. Juli statt und ging von der Zollbehörde aus. An beiden Aktionstagen waren 75 Beamte im Einsatz, um Schiffe auf der Strecke zwischen Mannheim und Karlsruhe zu kontrollieren.
Der Zoll konzentrierte sich vor allem auf die Einhaltung der Mindestlohnverpflichtungen und des Ausländerrechts. Die Polizei überprüfte, ob die Schiffsführer die Schifffahrtsgesetze, insbesondere die Abfall- und Umweltvorschriften, korrekt einhielten.
Keine Beanstandungen beim Zoll
Zwölf Schiffe wurden kontrolliert, darunter neun Frachtschiffe und zwei Rhein-Kreuzfahrtschiffe aus Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz. Von den 145 kontrollierten Personen stammten 62 aus Nicht-EU-Ländern.
»Erhebliche Beanstandungen gab es keine«, sagte Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. »Dies ist für uns erfreulich und zeigt, dass sämtliche Vorschriften beachtet wurden.«
Illegale Einleitung von Abwasser
Die Polizei stellte einige Verstöße fest: Auf einem Schiff war die Besatzungsstärke nicht in Ordnung, weiterhin gab es Mängel bei der Sicherheitsausrüstung. Der schwerwiegendste Verstoß war jedoch das »illegale Einleiten von Abwasser durch ein nicht genehmigtes Rohrleitungssystem«, das Angaben zufolge »in mehreren Fällen« festgestellt wurde.
Die Polizei teilte nicht mit, um wie viele Fälle es sich handelte und auf welchen Schiffen sie festgestellt wurden. In einem der Fälle wurde umgehend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.