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Die Wasserschutzpolizeien der Länder haben wieder ihre „Bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz (BAGU)“ absolviert. Dabei wurde eine Vielzahl von Verstößen gegen nationale und internationale Übereinkommen  festgestellt.

Die Wasserschutzpolizei Bremen leitete die aufeinander abgestimmte Aktion, bei der Einsatzkräfte insgesamt 742 Kontrollen land- und wasserseitig durchführten.

628 Wasserfahrzeuge und 114 sonstige Objekte wurden von Polizisten überprüft und 307 Regelwidrigkeiten hierbei beanstandet. Die Verstöße betrafen unter anderem das internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), das Ballastwasserübereinkommen, das Übereinkommen zur Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus der Binnenschifffahrt (CDNI), das Naturschutz-, das Gefahrgut- und das Wasserrecht, wie die Polizei jetzt mitteilte.

Bagu, Umweltschutz, Verstöße, Wasserstraßen

Die Einsatzkräfte leiteten 12 Strafverfahren und 231 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Darüber hinaus untersagten sie für sieben Wasserfahrzeuge – bis zur Behebung der festgestellten Mängel – die Weiterfahrt. Sicherheitsleistungen von insgesamt fast 7.500 € wurden als angemessene Sicherheit für die zu erwartenden Geldstrafen und die Kosten der Verfahren festgesetzt und von den für die Verstöße Verantwortlichen hinterlegt. Zudem wurden Verwarngelder von über 2.690 € gezahlt.

„Die diesjährigen Aktionstage haben erneut gezeigt, dass die Überwachung und Durchsetzung der Regeln im Gewässer- und Umweltschutz eine wichtige Rolle spielen, um die maritime Umwelt zu schützen und die Sicherheit auf den Wasserstraßen zu gewährleisten. Maßgeblich für den Erfolg der Aktion war die enge Zusammenarbeit der Polizei und den mit involvierten anderen Behörden“, heißt es in einer Mitteilung.

Einzelne Wasserschutzpolizei-Regionen

  • In NRW fanden die Kontrollen hauptsächlich auf dem Rhein und dem Nord-West-Deutschen Kanalnetz und in den jeweiligen Häfen statt. Insgesamt wurden 271 Schiffe kontrolliert, darunter auch elf Fahrgastkabinenschiffe und ein Tagesausflugsschiff. Ganze 237 durften ohne Beanstandungen weiterfahren. Bei den 34 anderen wurden Verstöße unter anderem gegen abfallrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt (CDNI), gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften und gegen allgemeine schifffahrtsrechtliche Vorschriften gefertigt. In zwei Fällen musste wegen Verstößen gegen die Besatzungsvorschriften die Weiterfahrt untersagt werden.
  • Die Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz nahm ebenfalls an den Aktionstagen teil und legte ihre Kontrollschwerpunkte in den Bereichen Abwässer in der Fahrgastschifffahrt, Containerkontrollen und Abfalltransporte. Hierbei galt es, Verstöße auf den Bundeswasserstraßen Rhein und Mosel sowie in Häfen und Hafenanlagen zu identifizieren und entsprechend zu ahnden.
    • Im Kontrollzeitraum wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt 32 Kontrollen von Hafenanlagen und Binnenschiffen durchgeführt. Insgesamt wurden 18 Beanstandungen festgestellt, die zu 4 Strafanzeigen, 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 14 Mängelberichten führten. Eine Vielzahl der Verstöße waren im Bereich des CDNI-Übereinkommens (Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) zu verzeichnen.
    • Auf der Mosel wurde beispielsweise bei der Kontrolle eines Fahrgastkabinenschiffes festgestellt, dass zwei Toiletten nicht an die bordeigene Kläranlage angeschlossen waren. Die Abwässer dieser Toiletten liefen direkt in die Wasserstraße.
    • Bei einer Beprobung der Bordkläranlage eines Fahrgastschiffes in Koblenz wurde festgestellt, dass der Grenzwert des Abwassers, das in den Rhein eingeleitet wurde, um eine Vielfaches überschritten wurde. Neben der Eröffnung eines Strafverfahrens wurde zusätzlich eine Einleiteverbot ausgesprochen und die Anlage verplombt.
    • Während der Kontrolle eines Fahrgasttagesschiffes in Koblenz fiel auf, dass das ausgestellte Schiffsattest bereits seit längerem abgelaufen war und keine Gültigkeit mehr hatte. Darüber hinaus konnten diverse Mängel beim Sicherheitsplan sowie dem mitgeführten Beiboot festgestellt werden, welches zugemüllt und somit nicht einsatzbereit war. Bei der anschließenden Beprobung der Abwassersysteme stellte sich heraus, dass Abwässer der Personaltoilette, der Theke sowie der Küche in den Rhein eingeleitet wurden. Weiterhin wurden Mängel bei der Füllstandsanzeige der Abwassersammeltanks festgestellt. Dem Schiffsführer wurde eine Weiterfahrtverbot ausgesprochen. Zusätzlich wurde das Schiff durch das Gesundheitsamt kontrolliert. Auch hier konnten erhebliche Hygienemängel im Küchen- und Thekenbereich feststellen werden. Eine Schließung der Bereiche wurde nur dadurch verhindert, dass aktuell ohnehin keine Fahrgäste befördert werden dürfen.