Deutschland übernimmt Vorsitz der ZKR

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Achim Wehrmann hat am 1. Januar als Vertreter Deutschlands für zwei Jahre den Vorsitz der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) übernommen.

Wehmann ist Leiter der Unterabteilung Schifffahrt im Bundesverkehrsministerium. Sein Stellvertreter bis zum 31. Dezember 2009 ist Christophe Lechat, Chef der belgischen Delegation bei der ZKR.

Auf der letzten Plenarsitzung im Dezember hatte Wehrmann als neuer Präsident die Schwerpunkte des neuen ZKR-Vorsitzes vorgestellt. Sie sind auf folgende fünf Themen ausgerichtet:

150 JAHRE MANNHEIMER AKTE

Die Unterzeichnung der Mannheimer Akte jährt sich am 17. Oktober 2018 zum 150. Mal. Angesichts der rechtlichen, politischen und institutionellen Veränderungen in den vergangenen Jahren gibt dieses Jubiläum Anlass zu einer ebenso kritischen wie konstruktiven Diskussion über die heutige Relevanz und künftige Entwicklungspotentiale der Mannheimer Akte und der ZKR insgesamt. Den geeigneten Rahmen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Fragen soll ein Jubiläumskongress im Oktober 2018 in Mannheim bilden.

ZUSAMMENARBEIT ZKR-EU

Die ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit der EU soll auf Grundlage der geltenden Verwaltungsvereinbarung weiter vorangetrieben werden. Im Mittelpunkt dieser Bemühungen stehen die Weiterentwicklung der Kooperation und die adäquate vertragliche Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen mit der EU-KOM. Das Aufgabenspektrum vom 2015 eingerichteten CESNI (Europäischer Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt) soll weiterentwickelt werden, und die langfristig stabile und auskömmliche Finanzierung von CESNI sichergestellt werden.

INNOVATIONSFREUNDLICHE RECHTSETZUNG

In der Vergangenheit hat die ZKR bewiesen, dass sie die treibende Kraft bei der Weiterentwicklung des Rechts in Bezug auf neue Technologien war. Hier muss die ZKR ihre führende Rolle beibehalten, indem sie u. a. jene Fragen aufgreift, die sich ergeben aus der Digitalisierung, den Schlussfolgerungen der AIS-Evaluierung, den aktuellen RIS-Projekten, der fortschreitenden Automatisierung der Betriebsabläufe an Bord und der Entwicklung alternativer Schiffsantriebe und Kraftstoffe.

NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Die ZKR hat sich mit ihrer 2013 verabschiedeten »Vision 2018« ambitionierte Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Binnenschifffahrt in ökologischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht gesetzt. Mehr Anstrengungen sind nötig, um die öffentliche Wahrnehmung der Binnenschifffahrt als umweltfreundlicher Verkehrsträger zu sichern, da zunehmend Lärm-, Klima- und Schadstoffemissionen in den Fokus der öffentlichen Diskussion geraten. Die ZKR wird gemeinsam mit allen Partnern eine Bilanz der Aktivitäten im Rahmen der »Vision 2018« ziehen, um in der Folge über eine Fortschreibung dieser Ziele unter Berücksichtigung ihrer strategischen Leitlinien zu entscheiden.

WASSERSTRASSE UND INFRASTRUKTUR

Mehrere EU-Initiativen befassen sich mit dem Thema Infrastruktur (Good Navigation Status, TEN-T Verkehrskorridore). Einerseits gilt es hier, die Kräfte zu bündeln, um die Nutzbarkeit des Rheins auch künftig selbstbestimmt auf hohem Niveau sicherzustellen. Andererseits kann die Bedeutung der Binnenschifffahrt im Alpen-Rhein-Korridor, der stärksten und innovativsten Verkehrsachse in Europa, dank freier Kapazitäten weiter ausgebaut werden. Gerade hier könnte die ZKR Impulse für eine engere Verbindung zwischen den Akteuren der Hafenwirtschaft, Verladerschaft und Stakeholder geben.

Die genannten Schwerpunkte sollen konkret in den Arbeitsprogrammen der Ausschüsse der ZKR und im Rahmen von Maßnahmen umgesetzt, die in den beiden kommenden Jahren vom Sekretariat entwickelt werden.

Achim Wehrmann bekleidet seit Januar 2001 verschiedene Funktionen im Bundesverkehrsministerium. Seit Seit Oktober 2008 leitet er die Unterabteilung Schifffahrt.