Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat die Rheinschiffspersonalverordnung geändert. Ab dem kommenden Sommer steht nur noch eine Person in der Verantwortung des Schiffsführers.
Bisher hatte die ZKR den § 1.02 Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPV) dahingehend ausgelegt, dass – für den Fall, dass mehrere Schiffsführer an Bord sein müssen – beide Schiffsführer über das Streckenpatent für den jeweiligen gefahrenen Streckenabschnitt verfügen mussten.
Diese Auffassung wurde nun durch eine Neufassung des § 1.02 RheinSchPV angepasst. Um einen praxisgerechten Ansatz zu wählen, hat die ZKR nach Interventionen durch den Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) sowie seines europäischen Dachverbands European Barge Union (EBU) präzisiert, sodass nur noch eine Person in der Verantwortung des Schiffsführers steht, auch wenn nach den Besatzungsvorschriften auf dem Rhein mehrere Schiffsführer an Bord sein müssen.
Nach Angaben des BDB bedeutet die Anpassung nun, dass lediglich der diensttuende verantwortliche Schiffsführer die erforderliche Streckenkenntnis für den durchfahrenden Bereich haben müsse. Die Änderung tritt am 1. Juni dieses Jahres in Kraft.