Nach Auffassung des Bundesverbands der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) sowie seines Dachverbands, der European Barge Union (EBU), soll die Binnenschifffahrt, analog zum Straßenverkehr, aus der Arbeitnehmerentsenderichtlinie ausgenommen werden.
Die europäische Arbeitnehmerentsenderichtlinie wird aktuell überarbeitet. Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland sollen nicht nur den gültigen Mindestlohn, sondern auch die gültigen Tariflöhne bekommen, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten.
BDB und EBU haben sich zu diesem Thema klar positioniert und fordern – gleichlautend mit dem Straßengüterverkehr – die Binnenschifffahrt in Bezug auf den Transit und den grenzüberschreitenden Verkehr aus der Entsenderichtlinie auszunehmen. Da beide Branchen ihrem Wesen nach mobile Tätigkeiten und daher vergleichbar seien, seien sie auch gleich zu behandeln, begründen die Verbände. Andernfalls fürchten sie Wettbewerbsnachteile für den Verkehrsträger Binnenschifffahrt.
Der Schutzzweck der Richtlinie für entsandte Arbeitnehmer ziele auf stationäre Arbeiten ab, nicht aber auf mobile Branchen. Beachtet werden müsse, dass in der Binnenschifffahrt Lebenshaltungskosten im Ausland nicht in dem Umfang entstünden, dass der durch die Richtlinie verursachte Eingriff in den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, mithin in Grundfreiheiten der EU, gerechtfertigt werden könne. Vielmehr löse der durch die Entsenderichtlinie geschaffene »EU-Entlohnungsflickenteppich« durch die Anwendung der jeweils geltenden nationalen Lohngrundsätze für den grenzüberschreitenden Verkehr einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für das Binnenschifffahrtsgewerbe aus.