Zehn Jahre nach Übernahme der Verantwortung für die Rechtsseiten der ZfB veröffentlicht Rechtsanwalt Dr. Martin Fischer, Frankfurt, ein Register der ZfB-Rechtsseiten für die Jahre 2008 bis 2017. Dieses liegt dem aktuellen Heft als Sonderdruck bei und ist nicht nur ein beeindruckender Beleg der umfangreichen, stolze 533 Seiten umfassenden Sammlung. Es ist darüber hinaus auch eine wertvolle Hilfestellung für Anwälte, Richterschaft und übrige Praxis im Bereich des Schiffahrtsrecht.
Die ZfB und ihre Rechtsseiten blicken auf eine lange Tradition zurück. Bereits seit 1950 gibt es die sogenannten »grünen Seiten«. Dies waren die Veröffentlichungen zum Schiffahrtsrecht, die traditionell auf grünem Papier gedruckt wurden und separat zur Zeitschrift bezogen werden konnten. Seit dieser Zeit werden in ununterbrochener Folge Entscheidungen insbesondere der Schiffahrtsgerichte und Rheinschiffahtsgerichte veröffentlicht, daneben auch Publikationen zu schiffahrtsrechtlichen Themen.
Nachdem Rechtsanwalt Dr. Martin Fischer die Rechtsanwälte zunächst Dr. Hermann Ulrich Papst und ihm folgend Gunter Dütemeyer als Fachredakteure der ZfB gelegentlich bei der Veröffentlichung der Rechtsseiten unterstützt hatte, übernahm er ab Januar 2008 die Rechtsseiten als verantwortlicher Redakteur. Dabei gelang es ihm, Tradition und Besonderheit der Rechtsseiten zu bewahren, zugleich aber in wünschenswertem Umfang mit der Zeit zu gehen.
Nach wie vor umfaßt die Entscheidungssammlung der ZfB ausschließlich Veröffentlichungen zu spezifisch binnenschiffahrtsrechtlichen Themen und ist damit spezieller und in manchen Teilen wohl auch ausführlicher als die allgemeinen transportrechtlichen Entscheidungssammlungen. Seit Mai 2014 sind die Rechtsseiten auch in elektronischer Form auf https://binnenschifffahrt-online.de/akuelle-urteile/ abrufbar. Dies erlaubt es, Urteile im Abdruck zu kürzen, ohne dass der (online abrufbare) Volltext dadurch verloren ginge.
Hervorzuhebende Besonderheit der Rechtsseiten der ZfB ist, dass sehr häufig einleitende oder erläuternde Anmerkungen der Redaktion veröffentlicht werden, die die besondere Bedeutung der veröffentlichten Entscheidung würdigen oder auch eine kritische Auseinandersetzung mit den Entscheidungen enthalten. Ergänzt um Aufsätze zu schiffahrtsrechtlichen Themen geben die Rechtsseiten so einen umfassenden Überblick über das aktuelle Schiffahrtsrecht.
Das nunmehr veröffentlichte Register 2008 bis 2017 ist so gestaltet, dass zunächst über das Rechtsgebiet eine Vorauswahl getroffen werden kann. Das Thema erlaubt es, gezielt nach spezifischen Rechtsfragen zu suchen. Die Stichworte wiederum sollen es ermöglichen, den Inhalt der Entscheidung zu erfassen, ohne jede entsprechende ZfB-Einzelseite sofort heraussuchen und lesen zu müssen.
Schon ein erster »Testlauf« mit dem neuen Register zeigt, wie wertvoll es in der praktischen Arbeit bei der Suche nach einschlägigen Entscheidungen ist. Eine Entscheidung etwa zum Begegnungsverkehr in einer Engstelle mit Passagen zu Funkverbindung, Schallsignal etc. zu finden, wäre bei anderweitiger Suche schwierig und jedenfalls aufwendig. Mithilfe des Registers wird das Auffinden der »einschlägigen« ZfB-Rechtsseiten zum Kinderspiel.
Für die große Sorgfalt beim Zusammentragen, Zusammenstellen wie auch Kommentieren der Entscheidungen schuldet die Praxis Herrn Kollegen Dr. Martin Fischer Dank. Zu wünschen bleibt, dass seine Arbeit nicht nur nützt, sich vielmehr fortsetzt und der ZfB damit viele weitere Rechts- und Registerseiten hinzufügen wird, die von einem lebendigen Schiffahrtsrecht zeugen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Patrick Schmidt