Tagelang haben Binnenschiffer gegen die von der Hafengesellschaft Köln (HGK) abgebauten Liegeplätze am Kölner Rheinauhafen protestiert. Nun scheint eine Lösung in Sicht.
Die Proteste waren vielfältig, massiv und langanhaltend: Die Binnenschiffer hatten ihren Unmut auf ihre Art geäußert – mit dem Einsatz von Schiffshörnern, mit dem Hissen der auf den Kopf gestellten Kölner Stadtflagge, mit der Bildung einer Facebookgruppe, die auch hinter den Kulissen aktiv wurde. Offenbar mit Erfolg.
Dem Vernehmen nach sollen wasserseitig zur Hafenmauer, die sich in Eigentum der HGK befindet, durch die Wasserstraßenverwaltung (GDWS) neue Liegeplätze eingerichtet werden. »Das wird allerdings nicht von heute auf morgen passieren«, sagt Baudirektorin Birgitta Beul vom Wasser- und Schifffahrtsamt Köln. Die Lösung besteht aus neu zu setzenden Dalben entlang der Kaimauer.
Ein langwieriges Genehmigungsverfahren sieht Beul nicht, allerdings müssten technischen Planungen schon erstellt werden. Eine Ertüchtigung der Kaimauer durch die HGK, mit der die bisher vorhandenen Festmachmöglichkeiten wieder hergestellt werden, ist also nicht zu erwarten. Ob mit dieser Aussage die Proteste der Binnenschiffer ein vorläufiges Ende bekommen, ist derzeit nicht abzuschätzen.
Die HGK wurde wegen ihres Vorgehens, unabgestimmt die Liegeplätze unbrauchbar zu machen, inzwischen vom zuständigen Bezirksbürgermeister Andreas Hupke im Kölner Express öffentlich kritisiert. »Die HGK ist eine Schande für Köln«, titelt die Zeitung über den Kölner Hafenbetreiber. Mit einem gemeinsames Schreiben haben zudem die Verbände BDB, BÖB, BDS, Abt. Binnenschifffahrt, VCI und DSVK im BDI auf die besorgniserregende Situation am Rheinauhafen hingewiesen.
Die HGK wehrt sich ihrerseits gegen die Vorwürfe: Die Kaimauer sei nicht marode. Richtig sei hingegen, dass die Festmachvorrichtungen an der Kaimauer nicht mehr für Zugkräfte von modernen Frachtschiffen ausgelegt sind. Nachdem zwei Anlagen im Dezember 2017 und im Januar 2018 von festgemachten Schiffen aus den Verankerungen gerissen wurden. Die Kaimauer sei aber nicht gesperrt, und es gebe auch kein Liegeverbot für Schiffe. Sie könnten dort weiter vor Anker gehen.
Die Wortwahl des Bezirksbürgermeisters sei daher »unangemessen und sachlich falsch«. Der Vorwurf, sich als Hafengesellschaft der Binnenschifffahrt entledigen zu wollen, sei absurd. Der rechtliche Hintergrund für das Aussprechen des Festmachverbots an den Kaimauern im Rheinauhafen sei der Eigentümerhaftung geschuldet. Im Falle eines Personenschadens wäre die HGK in der Haftung.