Ungarn ist dem Straßburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) beigetreten. Der Beitrittsakt sei ein weiterer Schritt zum Inkrafttreten des CLNI 2012, das neben vier Ratifikationen, Annahmen, Genehmigungen oder Beitritten, auch von der Beendigung des Straßburger Übereinkommens von 1988 abhängt, hieß es. Das CLNI 2012 zielt darauf ab, den geographischen Anwendungsbereich des Übereinkommens über Rhein und Mosel hinaus auszudehnen. Zudem sieht es eine Erhöhung der Haftungshöchstbeträge vor. Dadurch soll insbesondere der Schutz von Reisenden in der Personenschifffahrt gestärkt werden.