Der Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserschutz und damit auch der Ausbau der Donau verschiebt sich um weitere zwölf Monate nach hinten. Grund ist die Komplexität des Beteiligungsverfahrens mit zahlreichen Planänderungen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird für den Flussausbau mit Hochwasserschutz im Teilabschnitt Straubing – Deggendorf benötigt. Das Verfahren wurde bereits 2014 begonnen. »Bei optimalem Verlauf des Verfahrens«, teilt die zuständige Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) nun mit, sei »im Sommer 2019« mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zu rechnen. Zunächst war der Beschluss für das Frühjahr 2018, dann für Mitte 2018 angekündigt worden. Erst wenn der Beschluss vorliegt, darf gebaut werden, und auch nur dann, wenn keiner dagegen klagt. Mit einer Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen ist, so wird berichtet, dann nicht vor dem Jahr 2024 zu rechnen.
»Das Verwaltungsprocedere in Deutschland mit seinen komplexen Beteiligungsverfahren ist für Normalsterbliche nicht mehr nachvollziehbar«, sagt Martin Staats, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB). Wie solle man Kommunen und Bürgern erklären, dass zwingend erforderliche Hochwasserschutzmaßnahmen sich wegen unendlicher Einwendungen, Mitbestimmungsrechte, Ausgleichsmaßnahmen und Genehmigungsvorbehalten bis in die Amtsstube nach Brüssel um weitere zwölf Monate verzögerten, fragt Staats. Un wie solle man Binnenschiffern und ihren Kunden vermitteln, dass der dringend notwendige und seit Jahrzehnten diskutierte Ausbau des deutschen Donauabschnittes erneut verschoben werde.
Schifffahrtstreibende seien auf eine planbare und verlässliche Wasserstraße angewiesen, unterstrich Staats. Von daher warte man dringend auf den ersten Ausbauabschnitt.
350 Einwendungen seien seit Beginn des Planfeststellungsverfahrens vor vier Jahren eingegangen, zuzüglich weiterer »zahlreicher und sehr umfangreicher Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie von anerkannten Naturschutzvereinigungen«, so die GDWS, die für die Planungfesstellung zuständige Behörde. Fünf Planänderungsverfahren seien nach Durchführung entsprechender Erörterungstermine durchgeführt worden, wobei die Einarbeitung dieser Planänderungen in die Gesamtplanung sich immer noch in der Detailabstimmung befinde, heißt es. Aufgrund strenger umweltrechtlicher Vorgaben müsse dann für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses »eine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt werden«, teilt die GDWS mit.
Weitere Verzögerungen durch erneute Planänderung
Die Bürokraten in Brüssel haben aber bereits »weitergehende und ergänzende Anforderungen an die Unterlage gestellt.« In Kürze werde deshalb ein weiteres Planänderungsverfahren erforderlich, wobei auch diese Änderungen in den Gesamtplan zu integrieren sind. Der Eingang der Stellungnahme der EU-Kommission werde »derzeit für Anfang 2019 erwartet«, so die GDWS.
»Das gesamte Verwaltungsverfahren gehört dringend verschlankt und entrümpelt«, fordert Staats. Die zuständige GDWS müsse auf die Tube drücken und schneller arbeiten, damit endlich Bewegung in die Ausbaumaßnahme komme.
Dass es sich bei der Kombination von Hochwasserschutz- und Ausbauverfahren um hochkomplexe Verwaltungsverfahren handelt, mag aus Sicht der GDWS die erneute Verzögerung begründen. »Das kann aber weder die hochwassergeplagten Anwohner, die hier hingehalten werden, noch die Binnenschiffer und deren Kunden zufrieden stellen«, ergänzt der BDB-Präsident.