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Die Konferenz der Vertragsparteien des CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) hat auf ihrer Sommersitzung in Straßburg verkündet, ab dem kommenden Herbst alle Schiffe mit neuen ECO-Karten auszustatten.

Die von den innerstaatlichen Institutionen herausgegebenen Karten sollen die bisher verwendeten bis zum Jahresende schrittweise ersetzen. Dank einer Kontaktlos-Funktion könne die neue hybride ECO-Karte, deren Design auch visuell neu gestaltet wurde, nicht nur zur Entrichtung der Gebu?hr fu?r die Entsorgung öl- und fetthaltiger Abfälle, sondern auch fu?r andere Anwendungen und Dienstleistungen in der Binnenschifffahrt (Entrichtung von Hafengebu?hren, Nutzung von Mu?llcontainern, Öffnen von Tu?ren, Strom- oder Trinkwasserversorgung an Land usw.) genutzt werden, heißt es. Mit dem Austausch der ECO-Karten würden bis Ende 2018 auch alle Bezahlterminals an Bunkerstellen durch mobile Terminals der neuen Generation ersetzt.

Fu?r die Erhebung der Entsorgungsgebu?hr und den sachgemäßen Aufbau des Annahmestellennetzes sind sechs innerstaatliche Institutionen zuständig. In Deutschland ist das der Bilgenentwässerungsverband (BEV). Diese Institutionen sind an der Umsetzung von Teil A (öl-und fetthaltige Abfälle) des CDNI beteiligt und verwalten das elektronische Bezahlsystem des CDNI (SPE-CDNI). In diesem Zusammenhang betreuen sie auch den Rollout der ECO-Karten und Terminals.

Behandlung gasförmiger Rückstände

Darüber hinaus berichteten die Vertragsparteien u?ber den Stand der nationalen Ratifizierungsverfahren fu?r die neuen Bestimmungen des Übereinkommens u?ber die Behandlung gasförmiger Ru?ckstände flu?ssiger Ladung, die im Juni 2017 durch Beschluss angenommen wurden. Weniger als ein Jahr nach diesem Schritt hätten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz die Ratifizierungsverfahren auf nationaler Ebene mit hoher Dringlichkeit eingeleitet. Die niederländische Delegation bestätigte zudem, dass das Land bestrebt sei, die neuen Bestimmungen bis Mitte 2020 auf nationaler Ebene umzusetzen.

Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Behörden und Gewerbekreise zusammenfu?hrt, um die Anwendung der neuen Vorschriften wirksam zu unterstu?tzen.
Die Änderung tritt nach der Ratifizierung durch alle Vertragsparteien in Kraft. Das Entgasungsverbot wird schrittweise eingefu?hrt, um die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur und der entsprechenden logistischen Lösungen, wie z. B. den Einsatz von Einheits- oder kompatiblen Transporten, zu ermöglichen.

Änderungen für Einleitung von Waschwasser beschlossen

Ferner hat die Konferenz der Vertragsparteien eine Änderung von Anhang II des Übereinkommens (Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften fu?r die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser mit Ladungsru?ckständen) beschlossen. Flussspat (Fluorit) wurde unter Beru?cksichtigung einer ku?rzlich durchgefu?hrten Komplementäranalyse der chemischen Eigenschaften dieses Stoffes neu eingestuft. So könne z.B. Waschwasser eines Schiffs, das mit Flussspat beladen war und dem geforderten Entladungsstandard (besenrein) entspreche, in das Gewässer eingeleitet werden, ohne das damit ein Umweltrisiko verbunden sei. Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, informieren die CDNI-Vertragspartner.