Die Konferenz der Vertragsparteien des CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) hat auf ihrer Sommersitzung in Straßburg verkündet, ab Herbst alle Schiffe mit den Karten auszustatten
Die von den innerstaatlichen Institutionen herausgegebenen Karten sollen die bisher verwendeten bis Jahresende schrittweise ersetzen. Dank einer Kontaktlos-Funktion kann die neue hybride ECO-Karte, die auch visuell neu gestaltet wurde, nicht nur zur Entrichtung der Gebühr für die Entsorgung öl- und fetthaltiger Abfälle, sondern auch für andere Anwendungen und Dienstleistungen (Entrichtung von Hafengebühren, Nutzung von Müllcontainern, Öffnen von Türen, Strom- oder Trinkwasserversorgung an Land usw.) genutzt werden. Mit dem Austausch sollen bis Ende 2018 auch alle Bezahlterminals an Bunkerstellen durch neue mobile Terminals ersetzt werden.
Für die Erhebung der Entsorgungsgebühr und den sachgemäßen Aufbau des Annahmestellennetzes sind sechs innerstaatliche Institutionen zuständig. In Deutschland ist das der Bilgenentwässerungsverband (BEV). Die Institutionen sind an der Umsetzung von Teil A (öl-und fetthaltige Abfälle) des CDNI beteiligt und verwalten das elektronische Bezahlsystem des CDNI (SPE-CDNI). In diesem Zusammenhang betreuen sie auch den Rollout der ECO-Karten und Terminals.
Gasförmige Rückstände
Darüber hinaus berichteten die Vertragsparteien über den Stand der nationalen Ratifizierungsverfahren für die neuen Bestimmungen des Übereinkommens über die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung (im Juni 2017 angenommen). Nach weniger als einem Jahr hätten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz die Ratifizierungsverfahren auf nationaler Ebene mit hoher Dringlichkeit eingeleitet. Die niederländische Delegation bestätigte, man sei bestrebt, die neuen Bestimmungen bis Mitte 2020 auf nationaler Ebene umzusetzen. Eine Arbeitsgruppe soll Behörden und Gewerbe zusammenführen, um die Anwendung der neuen Vorschriften zu unterstützen.
Die Änderung tritt nach Ratifizierung durch alle Vertragsparteien in Kraft. Das Entgasungsverbot wird schrittweise eingeführt, um die Entwicklung der nötigen Infrastruktur und der logistischen Lösungen, wie Einheits- oder kompatible Transporten, zu ermöglichen.
Die Konferenz hat zudem eine Änderung von Anhang II des Übereinkommens zu Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser mit Ladungsrückständen beschlossen. Flussspat (Fluorit) wurde unter Berücksichtigung einer aktuellen Komplementäranalyse der chemischen Eigenschaften neu eingestuft. So könne z.B. Waschwasser eines Schiffes, das mit Flussspat beladen war und dem geforderten Entladungsstandard (besenrein) entspreche, in das Gewässer eingeleitet werden, ohne das damit ein Umweltrisiko verbunden sei. Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.