Die Erhebung von Befahrensabgaben für die Nutzung von Wasserstraßen, besser bekannt als Schifffahrtsabgabe, soll nun doch kurzfristig fallen.
Nach langen Diskussionen über die Abgaben, die bislang jährlich rund 45 Mio. € in den Bundeshaushalt spülten, soll die Abgabe im nächsten Bundeshaushalt gestrichen werden. »Ich werde der Entscheidung nicht vorgreifen, aber ich bin zuversichtlich, dass es so kommt«, sagte Reinhard Klingen, Abteilungsleiter Wasserstraßen und Schifffahrt im Bundesverkehrsministerium, auf dem Forum Binnenschifffahrt in Kalkar.
Das Bundesverkehrsministerium hatte den Wegfall der Schifffahrtsabgaben in die Beratungen zum Haushalt eingebracht, das Finanzministerium hatte dies jedoch zunächst abgelehnt. Begründung: Ohne Kompensation an anderer Stelle im Verkehrsetat sei dies nicht akzeptabel. Obwohl die Abschaffung der Abgaben im Koalitionsvertrag vereinbart waren, waren sie als Einnahme im Haushalt für 2019 eingeplant.
Eine Entscheidung soll nun bei einer sogenannten Bereinigungssitzung zum Haushalt am 8. November fallen, heißt es. Dabei werden strittige Punkte noch einmal verhandelt. Das Verkehrsministerium beharrt laut Klingen auf einen Verzicht auf die Abgaben und habe Überzeugungsarbeit bei den Haushaltspolitikern geleistet. »Man hat das System verstanden«, so Klingens Eindruck.
Die Bahn sei schließlich vom Bund ohne Kompensation in weit stärkerem Maße entlastet worden. Für die Senkung der Trassenpreise gibt es 175 Mio. € im ersten Jahr und sogar jeweils 350 Mio. € alle weitere Jahre bis 2021. Das wird vom Gewerbe als zusätzliche Benachteiligung des Verkehrsträgers Binnenschifffahrt gesehen.