Deutschland und die Niederlande wollen gemeinsam bei der EU die Zulassung von Industrie- (NRE) und Lkw-Motoren (Euro VI) für die Binnenschifffahrt einfordern.
Hintergrund ist die EU-Verordnung NRMM, die zum 1. Januar 2019 für Motoren bis 300 kW und zum 1. Januar 2020 für Motoren ab 300 kW in Kraft tritt. Derzeit sind keine Schiffsmotoren verfügbar, die die neue Abgasgrenzwerte einhalten.
Bis zur endgu?ltigen Beschlussfassung in CESNI zu Einsatz von Industrie – und Lkw-Motoren wollen die beiden Länder mit einer einheitlichen Übergangslösung in Vorleistung gehen, heißt es in einem Rundschreiben des Vereins für Binnenschiffahrt und Wasserstraßen (VBW) an seine Mitglieder. Bis Mitte November soll demnach ein Erlass die Zulassung in Deutschland regeln. Österreich und die Schweiz prüften derzeit, ob sie sich der Regelung ebenfalls anschließen.
Die Marinisierung eines NRE oder Euro?VI?Motors soll zudem vereinfacht werden. Eine Abnahme erfolgt durch den technischen Dienst des jeweiligen Nationalstaates – in Deutschland Kraftfahrtbundesamt (KBA) bei Euro?VI?Motoren und Technische Dienste der GDWS bei NRE?Motoren. Es sollen lediglich die Änderungen am Motor anhand der Anlagen zur Typgenehmigung verglichen werden. Neue Pru?fstandsmessungen sollen im Regelfall nicht notwendig werden.
Wenn nach Vergleich der Dokumentationen keine Abweichungen von der originalen Typenzulassung als NRE? bzw. Euro?VI?Motor festzustellen sind, könne dieser Motor in Binnenschiffe eingebaut werden. Wenn es Abweichungen gibt, müsste der Motorenhersteller bei der Zulassungsstelle eine Änderung der Dokumentation beantragen. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) geht davon aus, dass ein teurer Dauerbelastungstest nicht erforderlich ist.
VBW und der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) hatten per Schreiben an die Abteilungsleitung »Wasserstraßen« im BMVI im Juli 2018 darauf hingewiesen, dass die nationalen Entwicklungen in den Niederlanden zu diesem Thema sehr schnell voranschreiten würden und eine internationale Lösung im CESNI?Rahmen sehr lange dauern könnte.
Die Initiative des Bundesverkehrsministeriums sei daher »sehr erfreulich und nur zu begru?ßen.« Voraussichtlich bis zum Jahresende sollen Regelungen vorliegen, die der Binnenschifffahrt einen Zugriff auf NRMM?konforme Motoren bis zu einer Leistung von 560 KW ermöglichen, heißt es.