Im und am größten Binnenhafen Europas trafen sich die europäischen »Gefahrgutschiffer«, um über aktuelle Fragen des Transports gefährlicher Güter mit Binnenschiffen zu diskutieren
Der Ort war nicht zufällig gewählt. Rund 60 Mio. t an Gütern gehen jährlich über die Kaikante in Nordrhein-Westfalen, davon allein in Duisburg rund 53 Mio. t. Der Hafen unterliegt aber auch einem Wandel mit einem Rückgang beim klassischen Massengut wie Kohle oder Stahl. An Gefahrgut waren es zuletzt 4,7 Mio. t, dazu zählen Dieselkraftstoff, Benzin, Gasöl oder Propan, aber auch gefährliche Stoffe in 115.000 Containern. Darauf verwies Christian Negele, Leiter Compliance und Sicherheitsmanagement bei duisport.
Über Ex-Schutz auf Tankschiffen wurde jahrzehntelang diskutiert, begleitet von umfangreichen Forschungsvorhaben. Der Durchbruch ist 2017/18 gelungen. Darüber referierte Michael Zevenbergen, Manager im niederländischen Zentralbüro für die Binnenschifffahrt (CBRB) und bei der European Barge Union (EBU). Grund für die umfangreichen Arbeiten waren immer wieder auftretende Explosionen auf Tankschiffen.
Nach den künftigen Regeln wird ein Tankschiff in drei Gefahrenzonen eingeteilt, abhängig davon, ob in den jeweiligen Bereichen ein kleines oder hohes Explosionsrisiko besteht.
Je nach Art des Gefahrguts werden die Anforderungen in der sogenannten Tankschiffsliste festgelegt, so dass im Schiffbau daraus die Bau- und Ausrüstungsvorschriften abgeleitet werden können. Die Änderungen, bezogen auf den Explosionsschutz, sollen 2021 in Kraft treten.
Kurt Ackermann (BASF) referierte über Änderungen des ADN, dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen. Die beschlossenen Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft – mit Übergangsregelungen bis zum 30. Juni 2019. Folgende Änderungen sind zu beachten:
• Erdöldestillate (UN 1268) wurden wieder in das ADN 2019 aufgenommen
• Änderungen der Prüfliste, hier Anpassung an praktische Bedürfnisse, zum Beispiel für das Entgasen an Annahmestellen
• Festlegung neuer Pflichten für Entlader, zum Beispiel das Anschließen der Gasrückführleitung, gegebenenfalls mit Flammendurchschlagsicherung
• Aufnahme/Änderungen zahlreicher Stoffe in die Stoffliste, hier insbesondere für Roherdöl und Stoffe mit einem Anteil von mehr als 10% Benzin
Ackermann verwies auch auf Änderungen des Abfallübereinkommens CDNI, hier insbesondere auf eine neue »Entladebescheinigung«, in der der Ladungsempfänger bestimmte Erklärungen abgeben muss. Das neue Formular kann online bei der ZKR heruntergeladen werden, die alte Bescheinigung darf noch bis Ende des Jahres weiter verwendet werden.
Die 30. Auflage ist im Oktober 2019 in Heidelberg am Neckar geplant.