An der Kaimauer im Kölner Rheinauhafen ist das generelle Festmachverbot wieder aufgehoben worden. Die HGK hat jetzt entsprechende Schifffahrtszeichen befestigt.
Die Liegeerlaubnis für Binnenschiffe unterliegt aber folgenden Vorgaben: Beladene Schiffe dürfen eine Breite von 9,50 m und eine Tragfähigkeit von 1.200 t nicht überschreiten. Der Einsatz von Winden zum Festmachen ist nicht gestattet. Ebenso ist das Liegen von mehreren Schiffen nebeneinander nicht erlaubt. Leere Schiffe dürfen an der Kaimauer im Rheinauhafen generell festmachen.
Für die Schiffe gilt zudem ein Nutzungsgebot für Landstrom. Damit ist es untersagt, die an Bord benötigte Energie während der Liegezeit über eigene Dieselmotoren zu gewinnen. Die Versorgung muss über eine der zehn Stromtankstellen im Rheinauhafen erfolgen. Dies vermeide zum Wohl von Anwohnern und Passanten Belästigungen durch Abgase und Geräusche, teilte die HGK mit.
Die Bedienung sei einfach: Die Schiffer müssen sich zunächst unter www.rheinenergie.com/landstrom registrieren und erhalten dann per E-Mail die Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
Das bislang geltende Festmachverbot an der Kaimauer war von der HGK AG im Februar 2018 ausgesprochen worden. Grund dafür waren zwei schwere Havarien, bei denen Schiffe Festmachvorrichtungen auf der Mauer mitsamt den Steinen herausgerissen hatten, ohne sich um die Schäden zu kümmern. Die jetzige Regelung, die nach Überprüfung der Zugfestigkeit in Kraft trat, stellt eine Interimslösung dar, bis die geplante endgültige Lösung umgesetzt werden kann.
Dazu gehört die Installation sogenannter Dalben durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln. Die Dalben werden ufernah im Grund des Rheins verankert und ermöglichen das Festmachen der Schiffe sowie den Landgang für die Besatzungen. Vor der Umsetzung dieses Vorhabens werden die politischen Gremien von der Verwaltung der Stadt Köln ein-geschaltet und die Öffentlichkeit informiert, heißt es.