Die Vertragsparteien (KVP) des CDNI, des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, belassen die Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Schiffbetriebsabfälle in diesem Jahr noch auf dem Niveau von 2018.
Somit sind nach wie vor 7,50 € je 1.000 l mineralölsteuerfrei gebunkerten Gasöls zu entrichten. Seit 2011 wurde der Betrag nicht mehr erhöht. In absehbarer Zeit (2020/2021) sollte allerdings eine Erhöhung der Gebühr in Betracht gezogen werden, hieß es auf der Wintersitzung in Straßburg.
Das Sammel- und Entsorgungssystem für öl- und fetthaltige Abfälle basiert auf dem Verursacherprinzip, das durch indirekte Finanzierung zum Zeitpunkt des Bunkerns und die Bereitstellung von Annahmestellen im gesamten Geltungsbereich des CDNI umgesetzt wird. Die KVP hat die IAKS beauftragt, die Bedürfnisse, Voraussetzungen und möglichen Veränderungen des Annahmestellennetzes in den kommenden Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Gewerbe zu ermitteln. Die innerstaatlichen Institutionen wurden ersucht, die Konsultation auf ihrer Ebene durchzuführen und darüber auf internationaler Ebene Bericht zu erstatten. Die Ergebnisse sollen in der Anhörung der anerkannten Verbände am 17. Dezember 2019 vorgestellt und diskutiert werden.
Ferner weißt die KVP darauf hin, dass die Entladebescheinigung 2014, die bestimmten Übergangsbestimmungen unterlag, seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr als Nachweis vorgelegt werden darf. Die Entladebescheinigung 2017 ist im Word- und PDF-Format in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch auf der CDNI-Website (Rubrik »Dokumente« / Unterrubrik »Entladung«) erhältlich.
KVP genehmigt zwei Merkblätter
Darüber hinaus hat die KVP zwei Merkblätter für Schifffahrtstreibende, Verlader, Hafenbehörden und Terminalbetreiber genehmigt: zum einen geht es um das neue Merkblatt »Einheitstransporte / kompatible Transporte / spezielle Schiffstypen zur Vermeidung von Schiffsbetriebsabfällen«. Der Zweck dieses Merkblatts sei es, die Vermeidung von Ladungsabfällen zu fördern, indem auf unnötige Reinigungen verzichtet oder ein weniger strenger Reinigungsstandard angewendet werde. Es enthält eine praktische Definition dieser verschiedenen Beförderungsarten und die jeweils geltenden Reinigungs- und Waschbefreiungen und beschreibt, wie die Entladebescheinigung auszufüllen ist.
Zum anderen geht es um das aktualisierte Merkblatt zum Umgang mit Abfällen aus dem Ladungsbereich zur Berücksichtigung der seit der Erstausgabe im Jahr 2014 erfolgten rechtlichen Änderungen: Vereinfachung der Waschvorschriften und Klärung der Verantwortlichkeiten für die Reinigung im Jahr 2015, Integration des Begriffs »kompatibler Transport« zur Vermeidung unnötigen Waschens bei kompatiblen Folgetransporten im Jahr 2016 und Inkrafttreten neuer Entladestandards im Jahr 2018. Beide Merkblätter sollen in Kürze auf der CDNI-Webseite veröffentlicht werden.