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Das »Programm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen« läuft am Jahresende aus und noch immer gibt es keine Anzeichen für eine Fortsetzung. Das könnte schwerwiegende Folgen haben, warnt der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM)

Wenn bis März keine Entscheidung über ein Folgeprogramm gefällt werde, drohe eine Förderlücke, so Ragnar Schwefel, Leiter des VSM-Büros in Berlin, im Gespräch mit der »Binnenschifffahrt«. Der Verband habe dem Bundesverkehrsministerium bereits 2018 umfangreiche Vorschläge vorgelegt, wie die auslaufende Binnenschiffsförderung verbessert werden könne. Wo es möglich gewesen sei, habe man Förderpauschalen vorgeschlagen, etwa für KWE (Kraftstoff-Wasser-Emulsion), Abgasnachbehandlung, neue Motoren und elektrische Energienutzung. Darüber hinaus seien neue Fördertatbestände zur Steigerung der Verkehrssicherheit angeregt worden sowie eine Konkretisierung bei der Steigerung der Energieeffizienz.

Fehlendes Personal

»Bis heute haben wir noch keine Antwort erhalten«, sagt Schwefel. Dies liege in erster Linie an fehlendem Personal, weiß er. Eine Vielzahl der Kollegen im Verkehrsministerium würde sich aktuell mit dem »Masterplan Binnenschifffahrt« befassen. Darüber hinaus würden zwei erfahrene Mitarbeiter demnächst aus Altersgründen aufhören.

Deshalb dränge die Zeit, denn nach deren Ausscheiden sei das Know-how für einen gewissen Zeitraum nicht mehr in dem Maße vorhanden, weil die Nachfolger – sofern sie überhaupt schnell gefunden würden – erst umfangreich eingearbeitet werden müssten. Zudem würde die Zeit nicht mehr ausreichen, die Vorschläge für die Fortsetzung des Förderprogramms zu prüfen, wenn die Entscheidung darüber nicht bis März erfolge, so Schwefel.

Fördermittel steigen sukzessive

Das Verkehrsministerium fördert seit Sommer 2014 die nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen, anfangs mit 1,5Mio. € pro Jahr, mittlerweile wurden die Fördergelder auf 6Mio. € aufgestockt. »Das Programm wird von der Wirtschaft gelobt, weil es einfach, verständlich und relativ unbürokratisch ist«, bekräftigt Schwefel.

Noch bis zum Jahresende werden Motoren über 300 kW gefördert, die die Grenzwerte der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) II um 30% übererfüllen, die Nachrüstung der Bestandsflotte mit KWE oder Abgasnachbehandlung, die Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 10% und theoretisch auch LNG-Antriebe für Binnenschiffe – allerdings sei diesbezüglich noch kein Förderantrag eingereicht worden, wie Schwefel weiter ausführt.

Der Experte hofft, dass sich das Verkehrsministerium mit der Thematik nun doch noch schnellstmöglich befasst und zeitnah eine Fortsetzung des Förderprogramms nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen beschließt, damit es nicht zu der drohenden Förderlücke kommt.

Den Rechtsrahmen für alle Förderprogramme der Mitliedstaaten der EU bildet die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Nach deren Philosophie sind alle Maßnahmen förderfähig, die Emissionen senken, für die es keine gesetzlichen Grenzwerte gibt, die Emissionen stärker senken als die gesetzlichen Grenzwerte vorschreiben, und solche, die die Energieeffizienz steigern. Die Fördersätze richten sich nach der KMU-Einteilung, das heißt, dass kleinere Unternehmen höhere Fördersätze erhalten als große. Die Fördersätze liegen in der Regel zwischen 30 und 60%. Darüber hinaus lassen sich die Fördersätze der AGVO mit den Fördergrundsätzen der Regionalförderung kombinieren. Auf diese Weise kann Firmen mit Sitz im EFRE-Gebiet (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 10% gewährt werden.
Thomas Wägener