Verbände fordern KüMo-Förderung

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Der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS), der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) und der Verband Deutscher Reeder (VDR) haben in einem gemeinsamen Brief an Bundesverkehrsminister Scheuer die Förderung von umweltschonenden Küstenmotorschiffen angeregt.

Zwei Jahre hat die Arbeitsgruppe »Green Shipping« nach Angaben der Verbände konkrete Vorschläge erarbeitet, über 40 Firmen haben sich in die Beratungen eingebracht. Entstanden ist ein 18-seitiges Positionspapier, das der »Binnenschifffahrt« vorliegt. Es enthält Vorschläge für eine Förderung für Küstenschiffe mit besonders emissionsarmen Dieselmotoren, alternativen Antrieben wie solche mit elektrischer Energienutzung oder die Nachrüstung bestehender Antriebsanlagen mit Umwelttechnologien wie Kohlenstoff-Wasser-Emulsion (KWE), Wassereinspritzung, Abgasnachbehandlung oder Synthesegasgeneratoren; windgestützte Zusatzantriebe, um Verbrauch und Emissionen zu senken, zählten auch dazu. In Bezug auf Neubauten könnten dies Einheiten mit sauberen Dieselmotoren (Stufe 5, EPA 4) sein oder solche, die den ab 2021 geltenden IMO-III-Standard übererfüllen. Jüngst haben die Verbände ihre Vorschläge an Verkehrsminister Andreas Scheuer gesendet.

Neben einer Investitionsförderung nach dem Vorbild des Förderprogramms »Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen« wird auch die Einführung eines ökologischen Faktors bei den Gebühren für die Nutzung des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) angeregt, mit einem »signifikanten Gebührenrabatt auf die NOK-Passage für die Schiffe, die entsprechend dem Förderprogramm mit umweltfreundlicher Technologie ausgestattet sind.«

Da es keine Legaldefinition der Küstenschifffahrt gibt, schlagen die Verbände vor, dass die Betreiber der Schiffe antragsberechtigt ein sollen, die den Größenbeschränkungen des NOK entsprechen. Darüber hinaus sollte jedes Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, das ein gewerblich genutztes Seeschiff im Deutschen Schiffsregister eingetragen habe oder die Flagge eines Mitglieds der EU führe, einen Förderantrag stellen dürfen. Zuwendungsberechtigt sollten auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

Ferner schlagen die Verbände vor, die LNG-Förderrichtlinie des Verkehrsministeriums noch einmal zu prüfen. Nach den Erfahrungen der ersten Förderperiode empfehlen sie eine »grundlegende Reform dieser Förderrichtlinie.« Da die Rechtsgrundlage der LNG-Förderung ebenfalls die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) der EU sei, sollte die LNG-Förderung in die allgemeine Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen integriert werden.