In der deutschen Binnenschifffahrt wurden im Jahr 2017 über 227 Mio. t Güter transportiert. Dazu werden Flusskreuzfahrten immer beliebter – 2018 wurde ein neuer Höchststand erreicht. Steigende Abwassermengen sind die Folge
Dazu zählen neben häuslichem Abwasser auch Waschwässer aus dem Ladungsbereich und Bilgenwasser. Seit Dezember 2012 dürfen Fahrgastschiffe kein unbehandeltes häusliches Abwasser in die Gewässer mehr einleiten. Das Abwasser kann an Bord zwischengespeichert und dann an Land entsorgt oder alternativ mit einer Bordkläranlage behandelt werden. Während der Zulassungsprüfung der Bordkläranlage und dem Betrieb an Bord sind dabei verschiedene Grenzwerte einzuhalten.
Regeln für ältere Schiffe
Für Bordkläranlagen, die vor Dezember 2011 in Betrieb genommen wurden und noch über keine Zulassung für den Einsatz auf Fahrgastbinnenschiffen verfügen, können Übergangsvorschriften in Anspruch genommen werden. Die Bordkläranlagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen und nach einer Prüfung durch einen Technischen Dienst weiter an Bord betrieben werden. PIA bietet als anerkannter Technischer Dienst neben der Typenprüfung auch die Beprobungen zur Überwachung im laufenden Betrieb und die Untersuchung von Bestandsanlagen an.
Reinigung des Laderaums
Die Behandlung von Abwässern in der Binnenschifffahrt beschränkt sich jedoch nicht auf den häuslichen Bereich. In Teil B der Anwendungsbestimmung des »Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt« (CDNI) ist der Umgang mit den Resten und Abfallstoffen, die beim Transport von Ladung entstehen, geregelt. Um eine Verunreinigung einer Ladung zu verhindern, müssen bei einem Ladungswechsel der Laderaum (oder Tank) gereinigt und von den Resten der zuvor transportierten Fracht befreit werden. Die Verwendung von Waschwasser spielt dabei eine wichtige Rolle, da sie das Verarbeiten von Ladungsabfällen zu einer logistisch aufwändigen und damit kostspieligen Angelegenheit machen kann.
In Abhängigkeit der Güterart und des Entladungsstandards ist der Umgang von Waschwasser mit Ladungsrückständen geregelt. Unterschieden wird in den Entladungsstandard A (besenrein oder nachgelenzt in den Laderäumen oder Ladetanks) und Entladungsstandard B (vakuumrein in den Laderäumen).
Für bestimmte Güterarten ist die Einleitung des Waschwassers mit Ladungsrückständen unter Einhaltung entsprechender Entladungsstandards erlaubt; für andere Güterarten ist die Einleitung in eine Kanalisation zur weiteren Behandlung in einer kommunalen Kläranlage verpflichtend. Enthält das Waschwasser Substanzen, die die Funktion der Kanalisation beeinträchtigen können, ist das Waschwasser mittels Tankwagen zu einer Kläranlage zu befördern. Die Abfuhr von Waschwasser ist ebenfalls verpflichtend, wenn aufgrund des Transportgutes das Waschwasser einer Sonderbehandlung zu unterziehen ist und nicht in einer kommunalen Kläranlage mehr behandelt werden kann. Eine Sonderbehandlung ist z.B. für Güter aus dem Bereich Mineralölerzeugnisse sowie bestimmte Metallabfälle vorgesehen.
Die Entsorgungsstandards wurden durch eine internationale Sachverständigengruppe bereits überarbeitet und sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Ebenfalls wurde ein elektronisches Instrument WaSTo (Waste Standards Tool) entwickelt, um die Anwendung der Entladungsstandards zu erleichtern.
Zu wenig Abfallannahmestellen
Eine in den Jahren 2015/2016 durchgeführte Befragung zur Umsetzung von Teil B (Ladungsrückstände) des CDNI-Übereinkommens zeigte einen erheblichen Mangel an Einrichtungen für die Annahme der Abfälle auf. Besonders ausgeprägt war dieser Mangel beim Umgang mit Waschwasser. Schifffahrttreibende gaben an, dass sie Umwege zurücklegen müssten, um zu einer geeigneten Annahmestelle für Waschwasser zu gelangen, und ggf. lange Wartezeiten in Kauf nähmen. Die korrespondierenden Antworten der Annahmestellen bestätigten dies. So räumten Annahmestellen ein, dass sie nicht über die geeignete Ausrüstung für die Annahme von Waschwasser, d.h. über eine Betriebskanalisation für die Einleitung in die Kanalisation, verfügen.
Waschwässer mit ihren Ladungsrückständen können jedoch für kommunale Kläranlagen eine untypische Belastung darstellen, so dass von Seiten eines Kläranlagenbetreibers entweder umfangreiche Analysen eingefordert werden, bevor das Waschwasser angenommen wird oder die Annahme gänzlich verweigert wird.
Vor diesem Hintergrund wurde bereits ein Leitfaden zur Reinigung der Laderäume von Binnenschiffen nach Düngemitteltransporten im Zuge eines Forschungsvorhabens (CDNI-Abwässer aus der Wäsche von Binnenschiffen) der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg erarbeitet. Mit dieser Handlungsanleitung soll allen Akteuren ein einfaches Instrument zur Verfügung gestellt werden, in dem die erforderlichen Maßnahmen zur optimalen Umsetzung des CDNI-Übereinkommens eindeutig dargestellt und erläutert sind.
Im Hinblick auf Teil A des CDNI-Übereinkommens bleibt abzuwarten, inwiefern die Anforderungen im Anhang 27 der Abwasserverordnung Einfluss auf die Ausgestaltung der an Bord von Bilgenentölungsbooten betriebenen Behandlungsanlagen nehmen wird.
In einer Gesamtschau ist davon auszugehen, dass es noch weiterer Forschungsprojekte bedarf, um die Behandlung von Abwässern in der Binnenschifffahrt gesetzlichen Anforderungen anzupassen beziehungsweise im Hinblick einer nachhaltigen Gestaltung zu optimieren.
Arndt Kaiser, Markus Joswig