Am 14. Mai wurde in Berlin der Masterplan Binnenschifffahrt vorgestellt, den das BMVI in Zusammenarbeit mit den Binnenschifffahrtsverbänden, Binnenschifffahrtsunternehmen, anderen Wirtschaftsverbänden und -unternehmen sowie Vertretern von Forschungs- und Bildungseinrichtungen erarbeitet hatte. Der BDS war in allen Arbeitsgruppen vertreten. Entstanden ist ein Maßnahmenpaket, das sich sehen lassen kann – auch wenn wir uns an vielen Stellen noch deutlichere Aussagen gewünscht hätten.
Hierzu gehört im Handlungsfeld »Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur« zum Beispiel die vom BDS vorgeschlagene »Task Force«, deren Einrichtung das BMVI prüfen will, um Reparaturarbeiten an systemkritischen Infrastrukturen zu beschleunigen. Eine kleine Maßnahme, die einiges bewirken könnte.
Förderung für »kleine« Schiffe
Zugesagt ist dagegen im Handlungsfeld »Maßnahmen für eine Umweltfreundlichere und wettbewerbsfähige Flotte« eine technologieoffene Förderrichtlinie (als Weiterentwicklung des Förderprogramms Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen) unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt-Sicherheits- und Energieaspekte mit bedarfsgerechter finanzieller Ausstattung und Ausgestaltung der Förderung zum 1. Januar 2020. Dagegen soll zur Prüfung des Bedarfs, der technischen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Machbarkeit sowie des nötigen Umfangs einer Förderung für kleinere und für konstruktiv optimierte Binnenschiffe zunächst eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben werden.
Im Handlungsfeld »Maßnahmen zur Bewältigung der digitalen Herausforderungen« findet sich neben Aussagen zur Optimierung des Ablaufs an Schleusen, der AIS-Abdeckung oder der Erweiterung elektronischer Wasserkarten auch als mittelfristige Maßnahme, dass sich das BMVI für eine Mobilfunkanbindung des Standards 5G entlang aller für die Binnenschifffahrt bedeutenden Wasserstraßen einsetzen wird
Im Handlungsfeld »Maßnahmen zur Stärkung der Binnenschifffahrt in der multimodalen Transportkette« hätten wir uns etwas beherztere Aussagen beim Thema Schwerguttransporte gewünscht. Hier wird das BMVI ordnungspolitische Maßnahmen prüfen, die den vorrangigen Sondertransport auf der Wasserstraße unterstützen.
Schließlich sind die Maßnahmen im Handlungsfeld »Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Binnenschifffahrt« positiv zu bewerten. Insbesondere eine gute Aus- und Weiterbildung gehört zu den wichtigsten Herausforderungen, um den Beruf attraktiv zu machen und damit Nachwuchs zu sichern. Das BMWI wird sich für eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung und Ausgestaltung der Förderung einsetzen.
Wichtig auch die Aussage, dass sich das Ministerium dafür einsetzen wird, die Ausbildung in der Binnenschifffahrt attraktiver zu gestalten durch die Einführung einer dualen Ausbildung zum Matrosen/zur Matrosin und einer durchgehenden dualen Ausbildung zum Schiffsführer/zur Schiffsführerin.
Cäcilienbrücke: Lösung in Sicht
Die Cäcilienbrücke in Oldenburg, eine Hubbrücke über den Küstenkanal, macht schon seit längerem Probleme, vor allem wenn das Wetter wärmer und das Spaltmaß geringer wird. Hinzu kommen Stabilitätsprobleme der alten Türme, weshalb ein Neubau der Brücke geplant ist. Bis dahin muss es aber eine Lösung für die Schifffahrt geben, weil sie nicht ständig vor der Brücke liegen kann. Auch für die Stadt Oldenburg dürfte es wenig attraktiv sein, wenn statt der Schifffahrt Massen von zusätzlichen Lkw durch die Stadt donnern.
Der BDS hatte sich bereits frühzeitig mit der WSV in Verbindung gesetzt, als klar wurde, dass das Bewegen der Brücke zum immer drängenderen Problem wird und zu befürchten stand, dass die Schifffahrt vor dieser Brücke schlimmstenfalls zum Stillstand kommt.
Die WSV begann zügig, nach Lösungen zu suchen, die Ende Mai mit dem Gewerbe und der IHK Oldenburg diskutiert wurden. Wenn ein Spaltmaß von 0,3 cm unterschritten wird, kann die Brücke nicht mehr bewegt werden. Ein Festsetzen auf 1 m Höhe wurde verworfen, da dies für die Schifffahrt nicht ausreicht. Ein Festsetzen auf 1,60 m ist auch keine dauerhafte Lösung, da so nur bei Niedrigwasser ein Durchfahren möglich ist und lange Wartezeiten anfallen. Solange wie möglich soll deshalb die Brücke normal betrieben werden. Bei Betriebsstörungen durch ein zu geringes Spaltmaß soll die Brücke nur morgens und abends bewegt werden.
Sollte das allerdings zu häufig der Fall sein, wird die Brücke als Zwischenlösung auf 1,60 m Hubhöhe festgesetzt. Innerhalb der kommenden zwei Monate wird eine Lösung im Sinne der Schifffahrt angestrebt und die Brücke entweder in höchster Stellung festgestellt oder abgehoben werden. Zunächst aber sind Stabilitätsberechnungen erforderlich. Bis spätestens zum Frühjahr 2020 soll eine Ersatzbrücke für Fußgänger und Radfahrer als Notbrücke fertig sein und so ausgerichtet werden, dass eine ungehinderte Durchfahrt der Schifffahrt möglich ist. Anschließend soll ein Neubau begonnen werden.