Der geplante Containerhafen in Bohmte am Mittellandkanal wird vorerst nicht gebaut. Das Oberverwaltungsgericht hat die Planungen aus formalen Gründen für unwirksam erklärt.
Gegen das Projekt hatte eine Anwohnerin geklagt, die durch den Containerhafen eine erhöhte Lärmbelästigung befürchtet. Der im Dezember 2015 beschlossene Bebauungsplan sei allein aus formalen Gründen nicht gültig, sagte eine Gerichtssprecherin. Er sei nicht richtig ausgefertigt, zudem sei der öffentliche Entwurf nicht ordnungsgemäß angekündigt worden. Ferner habe es formelle Fehler bei der Festsetzung der Emissionskontingente für Lärm gegeben. Diese formelle Unstimmigkeiten könnten aber nachträglich korrigiert werden, hieß es von Seiten des Gerichts. Inhaltliche Fragen hätten wären bei dem Urteil nicht relevant gewesen.
Durch das Gerichtsurteil wurde der Bebauungsplan vorerst aufgehoben. Klaus Goedejohann, Bohmtes Gemeindebürgermeister, ließ er in einer Stellungnahme verlauten. zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen.
Am Mittellandkanal in Bohmte will die Gemeinde den Hafen modernisieren und erweitern, um dort mehr Güter umzuschlagen. Neben dem Ausbau bestehender Anlagen beinhalten die Pläne vor allem einen trimodalen Containerhafen, der zusammen mit der Stadt Osnabrück gebaut werden soll.
Eine Bürgerinitiative bezweifelt hingegen die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Auch eine Studie der Universität Münster hält den Containerhafen für nicht notwendig. Auf Basis von Daten des Bundesministeriums haben Verkehrswissenschaftler errechnet, dass in Bohmte jährlich nur 7.000 TEU umgeschlagen werden könnten. Die Hafengesellschaft Wittlager Land (HWL) hingegen geht von bis zu 50.000 Boxen aus.