Ein Bundesprogramm setzt auf mehr Gewässerschutz, Renaturierung und Möglichkeiten für die Freizeitnutzung
Unter dem Leitspruch »Ein neuer Blick auf Bundeswasserstraßen und ihre Auen« wurde jüngst auf der 3. Statuskonferenz über die Perspektiven für die einzigartige Wasserlandschaft Deutschlands diskutiert. Kern der Bemühungen ist das Bundesprogramm »Blaues Band Deutschland«, das auf Initiative des Bundesverkehrs- (BMVI) und des Bundesumweltministeriums (BMU) bereits 2017 gestartet wurde.
Es geht vor allem um alle jene Wasserwege im Besitz des Bundes, die nicht mehr für die Güterbeförderung benötigt oder in Anspruch genommen werden. Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister: »Wir wollen Verkehr und Natur in Einklang bringen – und zwar nicht nur an Land auf den Straßen, sondern auch auf dem Wasser und an den Ufern.«
Die Bundesregierung wolle besonders an den Nebenwasserstraßen in die Renaturierung von Fließgewässern und Auen investieren und damit neue Akzente für Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung setzen. Im sogenannten Kernnetz der Bundeswasserstraßen soll dies dann erfolgen, wenn es mit den verkehrlichen Zielen vereinbar sei, heißt es
Insgesamt kommen 5.300km Flussstrecke im Kern- und Nebennetz der Bundeswasserstraßen für das Bundesprogramm in Frage. Neben den schifffahrtlich genutzten Hauptstrecken wurden auch Wehrarme, Verbindungsstrecken, Flussschleifen, Altarme oder parallele Flussstrecken in die Betrachtung einbezogen.
»Unser gemeinsames Ziel ist die Schaffung eines bundesweiten Netzwerks von Lebensräumen an unseren Flüssen«, sagt Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Mit dem »Blauen Band« soll ein Biotopverbund von nationaler Bedeutung entstehen. Dafür wollen die beiden Ministerien die Umsetzung des Bundesprogramms weiter beschleunigen. Zur Verfügung steht zum Beispiel das Förderprogramm »Auenrenaturierung«.
Bund und Länder sind sich zudem einig, dass die Maßnahmen des »Blauen Bands« bundesweit zentral geregelt werden sollen. Das BMVI hat daher einen Gesetzesentwurf erarbeitet, mit dem die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) die hoheitliche Zuständigkeit für den wasserwirtschaftlichen Ausbau von den Ländern übernhemen kann. Für diesen Entwurf hat das BMVI im Mai die Zustimmung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser erhalten.
Zur Umsetzung des Bundesprogramms werden ein Zeitraum von 30 Jahren und ein jährlicher Investitionsbedarf von 50Mio. € angesetzt. Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort sollen nun regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet werden.
Tourismus braucht Investitionen
Wie notwendig es ist, in die touristisch nutzbaren Wasserstraßen zu investieren, zeigt sich besonders an den brandenburgischen und mecklenburgischen Wasserstraßen, deren Schleusen meist schon 100 Jahre und älter sind. In der ersten Julihälfte haben einige schwere Gewitter mit ihren Stürmen Schäden angerichtet. Besonders betroffen war die Schleuse Zaaren, wie das WSA Eberswalde mitteilte. Es seien zwar viele Maßnahmen auf der Baustelle umgesetzt worden, um die Verkehrsfreigabe am 1. August zu erteilen. Ein Blitzeinschlag im Betonwerk Templin, das die Baustelle beliefert, habe aber die komplette Steuerungstechnik zerstört. Dadurch müsse die Inbetriebnahme verschoben werden.
So sind vorert die Müritz, die Mecklenburgische Seenplatte und die nordbrandenburgischen Gewässer weiter nur von Norden über die Elde-Müritz-Wasserstraße erreichbar. Von Berlin kommend, ist das Fahrtgebiet der Havel bis Zehdenick erreichbar. Ruppiner Gewässer, Finowkanal und Werbellinsee stellen weitere Ausweichreviere dar.