Im August ist die überarbeitete Norm »Fahrzeuge der Binnenschifffahrt – Elektrischer Landanschluss« (DIN EN 15869) erschienen. Die angepassten Teile betreffen die Stromstärke, den Anwendungsbereich und Definitionen und Begriffe.
Wie die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) mitteilt, wurden in der Norm verschiedene Inhalte geändert. So wurde die maximale Betriebsstromstärke auf 125 Ampere erhöht, der Anwendungsbereich erweitert und präzisiert und die normativen Verweise ergänzt. Definitionen und Begriffe wurden an die EN 16840 (Elektrischer Landanschluss, Drehstrom 400 V, 50 Hz, mindestens 250 A) angepasst. Anforderungen, die für alle Teile gelten, wurden in Teil 1 zusammengefasst. Außerdem wurde die Bezahlmöglichkeit über eine App/Webpage in den Anhang aufgenommen.
Die Teile 1 und 2 richten sich an die Errichter und Betreiber der landseitigen Einrichtung einer Stromtankstelle. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, sicherheitsgerechte Stromtankstellen in einer einheitlichen technischen Ausführung zu erstellen. Die Teile 1 und 3 richten sich an den Binnenschiffer bzw. an das Elektrounternehmen, das die elektrischen Einrichtungen an Bord wartet oder installiert. Die Norm deckt den Bereich von 16 A bis 125 A ab.