Ab dem 1. November müssen sich Binnenschiffer, die von der Schleuse Terneuzen aus den Gent-Kanal befahren, bei North Sea Port melden. Dadurch soll die Sicherheit erhöht und die Dienstleistungen vereinfacht werden.
Zuvor war Rijkswaterstaat für diese Aufgabe verantwortlich. Die Anmeldung gilt für den gesamten Gent-Terneuzen-Kanal, also sowohl für den niederländischen als auch für den flämischen Teil sowie für die anliegenden Häfen.
Sobald ein Binnenschiff die Schleusenbereich von Terneuzen einfährt, muss es seine Ankunft beim North Sea Port Harbour Master‘s Service und nicht mehr bei Rijkswaterstaat über den Kanal 78 des Seefunkgeräts melden.
Die Landesgrenze verschwimmt
Die Benachrichtigung über den Kanal 78 des Seefunks ist seit mehreren Jahren im flämischen Teil des Gent-Terneuzen-Kanals wirksam. Neu ist nun, dass auch die Schiffe, die den niederländischen Teil des Kanals passieren wollen, sich über diesen Weg anmelden müssen.
Das neue Verfahren diene dazu, die Grenze zwischen Belgien und den Niederlanden für Binnenschiffer zu verwischen, heißt es. Darüber hinaus müssen die Schiffsführer die Meldung nur einmal bei der Ankunft einreichen. Die Verpflichtung zur Meldung ihrer Abreise – sei es beim Verlassen des Bereichs oder bei der Ankunft am Zielort – entfällt.
Rijkswaterstaat hat jahrelang die Verantwortung für die Bearbeitung dieser Meldungen im Auftrag des North Sea Ports übernommen. Als Fusionshafen, zu denen die Standorte Vlissingen, Borssele, Terneuzen und Gent gehören, sei man in der Lage, Binnenschifffahrtsunternehmen, und Reedereien auf der gesamten Länge des Gent-Terneuzen-Kanals mehr Einfachheit und Einheitlichkeit zu bieten, ohne zusätzliche Ressourcen einzusetzen.
Diese neue Arbeitsweise soll auch den Einblick in die Schiffsbewegungen und die Sicherheit im Hafenbereich verbessern.
Jährlich passieren fast 50.000 Binnenschiffe die Schleuse von Terneuzen auf dem Weg zu einem Liegeplatz oder bevor sie ihre Reise in Richtung Nordfrankreich fortsetzen.