Die Europäische Kommission hat den jahrelang umstrittenen Ausbau des Donauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses genehmigt. Allerdings müssen mit Blick auf die Umwelt Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Pläne werden voraussichtlich ab Ende Januar 2020 noch offiziell ausgelegt, dann besteht noch eine vierwöchige Klagefrist.
Die Bundeswasserstraße Donau ist bis auf den Abschnitt Straubing-Vilshofen so ausgebaut, dass sie von Großmotorgüterschiffen und Schubverbänden mit einer Abladetiefe von 2,50m nahezu ganzjährig befahren werden kann. Im fraglichen Sektor gibt es immer wieder Einschränkungen für die Schifffahrt aufgrund wechselnder Wasserstände. Bei Niedrigwasser kann nur eine mittlere Abladetiefe von 1,60m erreicht werden, die Abladetiefe von 2,50m ist durchschnittlich nur an 144 Tagen im Jahr möglich.
Seit Jahren wird der Donauausbau im 69 km langen Flussabschnitt Straubing-Vilshofen bereits angestrebt. Das O.K. der Europäischen Kommission bezieht sich aber nur auf den ersten Teilabschnitt zwischen Straubing und Deggendorf. Das bayerische Kabinett hatte sich schon im Februar 2013 für die »sanfte Ausbauvariante« für den Fluss entschieden. Konkretes Ziel der Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse ist die Erhöhung der Abladetiefe durch Vergrößerung der Fahrrinnentiefe um mindestens 20 cm (im Teilabschnitt 2 um mindestens 25 cm) bei Niedrigwasser. Angestrebt wird damit eine Abladetiefe von 2,50m an 185 Tagen im Jahr und eine um 20 cm verbesserte Abladetiefe bei Regulierungs-Niedrigwasserstand (RNW) von 1,80m. Die Fahrrinnenbreite von rund 70m wird nicht verändert.