Am 14. November 2019 fand in Mannheim das traditionelle Rechtsgespräch der Gesellschaft zur Förderung des Binnenschiffahrtsrechts an der Universität Mannheim e.V. statt. Diesjähriger Referent war der langjährige und erfahrene Rheinschiffahrtsrichter Behrendt, zugleich Direktor des Amtsgerichts in St. Goar, Schiffahrtsrichter und Moselschiffahrtsrichter.
Richter Behrendt schilderte aus seiner 12jährigen Praxis als Rheinschiffahrtsrichter von zahlreichen rechtlich und tatsächlich interessanten Rechtsfällen. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst mit der Strecke »zwischen Bingen und Bonn« die nautisch anspruchsvollste und gefährliche Strecke des Rheins, vor allem auch das sogenannte Gebirge unterhalb der Loreley. Daneben ist er für den deutschen Teil der Mosel zuständig. In zahlreichen Entscheidungen hat das Gericht in St. Goar Einfluss auf die Rechtsprechung genommen, so unter anderem zur Frage des Nutzungsverlustanspruches bei Schifffahrtssperren, über Sicherheitsanforderungen für die Fahrgastschifffahrt bis hin zur Definition der absoluten Fahruntüchtigkeit in der Schifffahrt. In die Zuständigkeit des Rheinschiffahrtsgerichtes fallen zum Beispiel mit Schiffshavarien auch Fälle, in denen Schäden in siebenstelliger Höhe entstehen. Es ist also eine außerordentlich verantwortungsvolle Aufgabe, die der Schiffahrtsrichter zu bewältigen hat. In mehreren Entscheidungen hat das Rheinschiffahrtsgericht St. Goar seine eigene nautische Sachkenntnis unter Beweis gestellt und war deshalb in nicht wenigen Fällen auch ohne die Einholung eines nautischen Gutachtens in der Lage, sachgerechte und letztendlich in zweiter oder sogar dritter Instanz bestätigte Urteile aus eigener Sachkenntnis zu fällen.
Die Urteile der Rheinschiffahrtsgerichte können in zweifacher Weise in zweiter Instanz überprüft werden, entweder durch die Obergerichte in Karlsruhe und in Köln oder durch die Berufungskammer der Rheinzentralkommission in Straßburg. Die Berufungskammer ist ein mit fünf Richtern aus allen Rheinanliegerstaaten besetztes Gericht, das sich ausschließlich mit Rheinschiffahrtssachen beschäftigt. Deshalb stehen Rheinschiffahrtsrichter in ihren Entscheidungen auch im Fokus des internationalen Interesses.
Den hoch interessanten Ausführungen des Referenten folgte eine sehr lebhafte und engagierte Diskussion der anwesenden Schifffahrtstreibenden, Versicherer und Schifffahrtsjuristen. Ein maßgebliches Thema war dabei auch die Frage der Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte. Rheinschiffahrtsrichter Behrendt plädierte dabei für eine starke Ausweitung der Zuständigkeit der Schiffahrtsgerichte. So wurde zum Beispiel erörtert, dass Deckungsprozesse in Schiffsversicherungssachen, frachtrechtliche Streitigkeiten, also Transportrechtssachen, Havarie-grosse und Fragen der Arrestierung von Schiffen Rechtsgebiete seien, die sich hervorragend eignen würde für eine Beurteilung durch die sachlich besonders erfahren und kompetenten Schiffahrtsrichter. Nachgedacht wurde auch darüber, die örtliche Zuständigkeit bei einer kleineren Anzahl von Gerichten zusätzlich zu konzentrieren.
Die interessante, lebhafte und praxisnahe Veranstaltung ging dann über in das traditionelle Martinsgansessen in Mannheim.