Verbesserung der Liegestellen
Anlässlich einer Besprechung der GDWS mit den Binnenschifffahrtsverbänden Mitte Februar ging es u.a. um das wichtige Thema Verbesserung der Liegestellen. Im Masterplan Binnenschifffahrt ist dazu als kurzfristige Maßnahme vorgesehen, dass sich das BMVI im Dialog mit Ländern und Kommunen für den Erhalt und die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Liegeplätzen für Binnenschiffe in stadtnahen Bereichen einsetzen und das Einrichten eines Liegestellenkatasters vorschlagen wird.
Der BDS hatte sich daher zunächst einmal den Rhein vorgenommen und auf der Basis der Übersicht in ELWIS, wo alle Liegestellen tabellarisch mit Lage, Ausstattung und weiteren Daten und Merkmalen aufgelistet sind, alle dortigen 134 Liegestellen bewertet und mit Bemerkungen versehen. Diese Analyse ergab, dass mehr als die Hälfte von ihnen qualitativ und/oder quantitativ gravierende Mängel aufweist. Zudem sind 84 Liegestellen ohne Treppen oder Landgang, 110 ohne Autoabsetzplatz, 129 ohne Strom, und 110 ohne Müllentsorgung. Dieser Zustand ist angesichts der Anforderungen an eine moderne Schifffahrt, insbesondere unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz nicht haltbar.
Wer wieder mehr Transporte auf die Wasserstraße verlagern will, und dies ist ja vor allem auch unter dem Gesichtspunkt Klimaschutz bei der EU ein Thema, der muss dafür sorgen, dass die Grundvoraussetzungen gewährleistet sind. Dazu gehören moderne Liegestellen, die nicht zuletzt auch mit Blick auf die Akzeptanz durch Anwohner, mit leistungsfähigen Landstromanlagen ausgestattet sein müssen.
Eine Liegestelle sollte gewährleisten, dass
• die Ruhezeiten an Bord sicher und ohne Störung eingehalten werden können,
• sie bei jedem Wasserstand erreichbar ist,
• ein Schiff auch ohne Wache ein bis zwei Tage liegen gelassen werden kann,
• eine Möglichkeit besteht, das Auto abzusetzen,
• Müllentsorgung möglich ist und
• Landstromtankstellen installiert sind.
Die GDWS hat zugesagt, die Wasser-und Schifffahrtsämter zu beauftragen, in einem ersten Schritt die Liste zu aktualisieren und eine Bestandsaufnahme zu machen. Dies soll bis Oktober 2020 erfolgen. In einem zweiten Schritt soll dann geprüft werden, was verbessert werden muss.
Liegestellen Mainz
Zum leidigen Thema der Liegestellen in Mainz wurde berichtet, dass derzeit noch die zahlreichen Einwendungen geprüft werden und der Vorhabenträger dies mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei durchführe. Ein Erörterungstermin wird voraussichtlich im Sommer stattfinden.
Die GDWS betonte nochmals, wie wichtig die Liegeplätze in Mainz für die Schifffahrt seien und dass es weder eine Alternative hierzu gebe noch eine mögliche Übergangslösung. Daher wird auf jeden Fall an diesen Liegestellen festgehalten, so wie dies im Zuge der Bebauung festgelegt worden war. Da jedoch leider davon auszugehen ist, dass die Anwohner bis in die letzte Instanz klagen werden, muss man sich hier vermutlich auf ein mehrjähriges Verfahren einstellen.
Pilotprojekt Stromanschlüsse
Hinsichtlich der Landstromversorgung an den Liegestellen tut sich bereits etwas. Die GDWS will sie an den Liegestellen erheblich ausbauen und führt hierzu ein Pilotprojekt im westdeutschen Kanalgebiet durch. An 27 Liegestellen sollen insgesamt 120 Stromanschlüsse installiert werden mit 16, 32 und 63 A. Dazu gehören standardisierte Anschlüsse und ein bargeldloses Bezahlsystem. Die 120 Anlagen werden zur Zeit hergestellt und sollen bis Ende des Jahres eingerichtet sein. Der Auftragnehmer betreibt ein solches System auch in den Niederlanden. Das Bezahlmodell sieht vor, nur einen Teil der Kosten umzulegen, so dass ein haushaltsüblicher Preis dabei herauskommt.
Schifffahrtsabgaben auf der Mosel
Ende des 2019 informierte die GDWS kurzfristig darüber, dass ab dem 01. Januar 2020 auf der Mosel ein neues Bezahlsystem eingeführt wird. Das bisherige Stundungsverfahren war nicht mehr möglich, weil das BMVI den Vertrag mit der Firma LogPay gekündigt hatte. Aufgrund der Abschaffung der Schifffahrtsabgaben auf den übrigen Wasserstraßen war dieses Geschäftsmodell unwirtschaftlich geworden. Stattdessen sollten die Schifffahrtsabgaben – solange sie noch bestehen – mit Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt werden. Auf die Intervention der Verbände erklärte sich die GDWS jedoch bereit, dass für einen Übergangszeitraum bis zum Juni 2020 die Schifffahrtsabgaben auch nachträglich per Bescheid in Rechnung gestellt werden können.
Die GDWS wird bis Ende April das Verfahren evaluieren und auswerten, wie hoch die Ausfallquoten waren, um dann zu entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. Da auch die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel in absehbarer Zeit ein Ende haben werden, darf man hoffen, dass bis dahin eine pragmatische Lösung gefunden wird.
Aktionsplan Niederigwasser
Mit dem »Aktionsplan Niedrigwasser Rhein« will das BMVI mit insgesamt acht Maßnahmen den Herausforderungen des Klimawandels am Rhein begegnen. Die GDWS berichtete, dass derzeit an zwei Punkten sehr intensiv gearbeitet wird. Zum einen wird die Wasserstandsvorhersage für sechs wesentliche Rheinpegel von vier auf zehn Tage ausgeweitet. Zum anderen werden mit einem Peilungskonzept die aktuellen Tiefeninformationen verbessert. Die Schwachstellen im Rhein sollen verifiziert und entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden.