Instandsetzung der 2. Schleuse beginnt

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Das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Magdeburg hat die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Firmen Heitkamp-Ingenieur- und Kraftwerksbau, Bauer Spezialtiefbau und Johann Bunte Bauunternehmung beauftragt, die Instandsetzung der schadhaften Betonflächen an der 2. Schleuse Wusterwitz durchzuführen sowie die restlichen notwendigen Arbeiten für eine Inbetriebnahme der Schleuse zu erledigen. »Die Arbeiten beginnen mit dem Wiederaufbau der Baustelleneinrichtung und der Erneuerung der Steuerungs-und Elektrotechnik in den kommenden Wochen«, sagt WNA-Leiter Burkhard Knuth. Grund für das Instandsetzungserfordernis seien die Ende 2013 festgestellten Mängel in der Betonqualität der neu gebauten Schleuse. Es werde angestrebt, die 2. Schleuse Wusterwitz 2022 in Betrieb zu nehmen.

Aufgrund der Mängel in der Betonqualität des Bauwerkes haben sich Auftragnehmer und Auftraggeber auf die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens verständigt. Ein entsprechendes Verfahren wurde 2015 beim Landgericht Bonn beantragt und seitens des Gerichts im Jahr 2016 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Seit September 2019 liegt dieses nun vor. Aktuell werde es durch die Parteien bewertet und Ergänzungsfragen erarbeitet, heißt es. Das Gutachten stellt den Schadensumfang und die Schadensursache dar und enthält einen Sanierungsvorschlag. Die Dauer dieses Verfahrens sei derzeit noch nicht abzusehen.

Über die Verantwortlichkeiten für die festgestellten Schäden könne erst nach Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens entschieden werden, heißt es weiter. Ziel der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sei es, den Nutzern der Wasserstraße die durchgängige Verbindung mit 2,80m abgeladenen Güterschiffen beziehungsweise großen Schubverbänden im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 17 zwischen Magdeburg und Brandenburg möglichst zeitnah und noch vor Abschluss der gerichtlichen Klärungen zur Verfügung zu stellen.