Die Arbeitsgruppe CESNI/QP/Crew einen sog. Fahrplan für die Erarbeitung einer europäischen Besatzungsordnung vorgelegt. Diese temporäre Unterarbeitsgruppe war von CESNI/QP mit der Analyse und technischen Beratung über mögliche Wege auf europäischer Ebene auf der Grundlage der Ergebnisse des TASCS-Projekts beauftragt worden. Am 09. und 10. September wird dieser Fahrplan in beiden Gremien erörtert.
Dazu heißt es in dem Entwurf: Die Experten unterstützen die Modernisierung der Mindestbesatzungsvorschriften. »Die künftigen Besatzungsvorschriften sollten die Arbeitsbelastung des Personals und seine sich immer schneller verändernde Entwicklung widerspiegeln, die Kompetenz der Besatzungsmitglieder und des Sicherheitspersonals widerspiegeln, das erforderliche Sicherheitsniveau jederzeit gewährleisten (z.B. Mann-über-Bord) und im Hinblick auf technischen Fortschritt, Digitalisierung, Automatisierung und innovativen Schiffsbetrieb mehr Flexibilität als die derzeit geltenden Besatzungsvorschriften bieten.
Die Einbeziehung und möglicherweise die Diversifizierung der Betriebsarten kann als ein Element zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schiffsbetreiber angesehen werden, die die Besatzung nicht nach den Merkmalen einer bestimmten Reise oder eines bestimmten Schiffes berechnen wollen. Die Einbeziehung von mehr bestimmenden Elementen für die Definition der Besatzungsanforderungen soll die Flexibilität erhöhen.
Die Besatzungstabellen aus der Rheinschifffahrtspersonalordnung und anderen einschlägigen Vorschriften können als Grundlage für den Entwurf neuer Tabellen dienen. Diese sollten Teil eines gesetzlichen Rahmens sein, in dem die Möglichkeit bestehen sollte, sie regelmäßig zu überarbeiten oder zusätzliche Tabellen für neue Schiffstypen oder Technologien (z.B. Automatisierung) zu erstellen. Die technischen Einzelheiten der betreffenden Parameter für die Schiffstypen, die vom Personal auszuführenden Aufgaben, die Anzahl der Personen, die im Hinblick auf die Beförderung von Gütern und Fahrgästen benötigt werden, und die für die Ausführung dieser Aufgaben erforderlichen Kompetenzen sowie die verfügbare technische Unterstützung und Automatisierung sollten in CESNI-Normen weiter ausgearbeitet werden, die geeignete Spezifikationen und Aktualisierungen der künftigen Besatzungsregelung ermöglichen.
Die Umsetzung der elektronischen Kontrollinstrumente sollte Hand in Hand mit überarbeiteten Mindestanforderungen an die Besatzung gehen, damit diese Regelungen effektiv durchgesetzt werden können. Neue Besatzungsvorschriften und neue Kontrollinstrumente, die eine Echtzeitkontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften ermöglichen, sollten gleichzeitig in Kraft treten;
Die Mindestbesatzungsvorschriften sollten auf europäischer Ebene harmonisiert werden, wobei die neuen Vorschriften auf ZKR- und EU-Ebene gleichzeitig in Kraft treten sollten.