Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz will das Bundesverkehrsministerium (BMVI) seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland verstärken. Der Bundestag hat dem Gesetz nun zugestimmt.
Künftig sollen in erster Instanz Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, z.B. für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder. Das spart eine Instanz und soll die Zeit der Verfahren verkürzen. Um Personalknappheit an den Gerichten zu begegnen, sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen in Gerichten gebündelt werden können.
Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.
Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen. Am Anfgang steht ein Raumordnungsverfahren zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes. Dem folgt das Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des Baurechts. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus soll das Verfahren beispielsweise durch Online-Veröffentlichungen stärker digitalisiert werden.
In dieser Legislaturperiode sind bereits mehrere Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung in Kraft getreten. Demnach kann der Deutsche Bundestag per Gesetz wichtige umweltfreundliche Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen, wodurch die Akzeptanz bei den Bürgern steigen soll. Verfahren bei Ersatzneubauten wurden verschlankt. Wenn z.B. Brücken ersetzt werden, entfällt ein neues Genehmigungsverfahren. Zudem wurden Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen entlastet, damit diese schneller gebaut werden können.
Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen, die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung. Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können. Auch für Vorhaben des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind entsprechende Genehmigungserleichterungen vorgesehen.