Die EU-Kommission hat deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen des Schienengüter- und Schienenpersonenverkehrs genehmigt. Damit ist eine verstärkte Förderung der Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene möglich.
Die wird iin Form einer Senkung der Entgelte gewährt, die Eisenbahnunternehmen sowohl im Schienengüterverkehr als auch im Schienenpersonenfernverkehr für den Zugang zur Schieneninfrastruktur (Trassengebühr) entrichten.
Im Personenfernverkehr ent
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